Schreckenstaten

Die Phantome der Wälder: Wenn Wilderer töten

Niederösterreich
03.02.2022 06:00

Der kaltblütige Mord an zwei Polizisten durch die Hände von Wilderern sorgt über die Grenzen Deutschlands hinweg für Entsetzen - und ruft unweigerlich den Fall Annaberg ins Gedächtnis.

Stockfinster ist es noch, als ein Oberkommissar und eine blutjunge Polizeianwärterin in der Westpfalz ein Auto für eine Routinekontrolle anhalten. Plötzlich fällt ein Schuss. Die junge Beamtin geht zu Boden, sie ist sofort tot. Ihr Kollege wird in weiterer Folge von vier Projektilen getroffen. Auch er hat keine Überlebenschance.

Der Doppelmord an den beiden Beamten in der Nacht auf Montag versetzte ganz Deutschland in Aufregung. Und lässt in Österreich alte Wunden aufreißen. Denn der Fall erinnert frappant an jenen von Annaberg (NÖ) im Jahr 2013. Es war der 17. September, als Alois Huber ebenfalls in eine Kontrolle geriet. Damals hatte die Polizei Wilderer im Visier – Huber durchbrach eine Straßensperre. Der Rest ist traurige Kriminalgeschichte: Bei den anschließenden Feuergefechten starben insgesamt drei Polizisten sowie ein Rotkreuz-Sanitäter.

Verdächtige nur Stunden nach Tat festgenommen
In Deutschland müssen sich die beiden mutmaßlichen Polizistenmörder demnächst vor Gericht verantworten. Am Tatort wurde ein Ausweis eines der Verdächtigen entdeckt – er dürfte im Zuge der Kontrolle zu Boden gefallen sein. Das Duo wurde nur Stunden nach der Tat festgenommen. Einer der beiden Verdächtigen trug bei dem Zugriff sogar noch eine Fleischerschürze. Gegen Andreas S. (38) und Florian V. (32) wurde Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes und Wilderei erlassen. Beide sitzen in U-Haft.

Alois Huber hingegen konnte für die vier Morde nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden – er richtete sich bekanntlich selbst. Wilderei ist ein weltweites Phänomen und fordert immer wieder Todesopfer. Etwa in Afrika, wo sich Wilddiebe und Ranger regelrechte Feuergefechte liefern.

Tag für Tag wird auch in unseren Wäldern gewildert
Die Wilderei macht aber auch der heimischen Jägerschaft und Grundeigentümern zu schaffen. Allein im Vorjahr wurden laut Kriminalstatistik 303 Straftaten gemeldet. Sie fallen unter die Paragrafen 137 und 138 des Strafgesetzbuches (Eingriff bzw. schwerer Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht) und sind mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Also alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die gute Nachricht: Die Aufklärungsrate betrug im Vorjahr immerhin 52,5 Prozent – ein deutliches Plus im Vergleich zu 2020.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Niederösterreich



Kostenlose Spiele