Gutachten bestätigt

Grausame Fischotterfallen sind rechtswidrig

Tierecke
11.01.2022 10:30

Tierschutz Austria gab Gutachten in Auftrag, das nun zeigt, wie Conibearfallen auf besonders grausame Weise töten. Das aktuelle Gutachten des Wildtierbiologen und Fischotterexperten Dr. Hans-Heinrich Krüger hat sich mit der Tötungswirkung der Conibearfallen und mit der Frage, ob der Fang der Weibchen in den Wintermonaten gegen das Gebot des „Muttertierschutzes“ verstoße, auseinandergesetzt.

Besonders kritisiert wird die Verwendung sogenannter „Conibearfallen“ in Kärnten. Die Conibearfalle ist in der 81. Verordnung der Kärntner Landesregierung als Fanggerät zugelassen, da sie das gefangene Raubwild angeblich sofort töte. Um diese Kriterien zu erfüllen, muss eine Falle dafür sorgen, dass 80 % der gefangenen Tiere nach spätestens drei Minuten (für Marder) und fünf Minuten (für Otter und andere größere Raubsäuger) das Bewusstsein verlieren und sterben.

Grausames Leiden
Analysen haben allerdings ergeben, dass der Todeskampf der Tiere in der Regel um einiges länger dauert. Die Conibearfalle besteht aus zwei Stahlbügeln, die über eine Feder gespannt werden und beim Auslösen mit hoher Kraft zusammenschlagen. Getötet wird das gefangene Tier dabei nicht durch die Schlagkraft der Falle. Stattdessen ist die Falle so konzipiert, dass die Bügel im Hals- und Brustbereich treffen und lebenswichtige Strukturen, wie Herz, Lunge und große Blutgefäße, zusammenpressen. Schlussendlich tötet die Unterbrechung des Blutkreislaufs und der daraus resultierende Kreislaufkollaps.

Zitat Icon

Ich fordere die Kärntner Landesregierung auf, diese grausame Art der Tötung sofort einzustellen!

Madleine Petrovic, Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins

Todesfalle
Das gefangene Tier erwartet also auch im Falle eines planmäßigen Fangablaufs ein langsamer, qualvoller Tod durch Erdrücken. Ein ebenso grausames Schicksal ereilt diejenigen, die lediglich an Gliedmaßen oder Schwanz durch die Falle eingeklemmt werden. Dann müssen die gefangenen Tiere lange in Panik und Todesqualen ausharren, bis sie durch den enormen Stress an Kreislaufversagen sterben, verdursten oder erfrieren. Otter ereilt dieses Schicksal besonders häufig, da sie, als Anpassung an den Wasserdruck, einen um einiges massiveren Brustkorb und muskulöseren Nacken als vergleichbare Landraubtiere entwickelt haben.

Inakzeptable Methoden
Das erhöht das Risiko, dass Otter durch die Fallen festgehalten werden, bis sie entweder an Land durch Stress oder im Wasser durch Ertrinken sterben. Abgesehen davon, dass Conibearfallen selbst die „geringen“ Anforderungen der ISO-Normen nicht erfüllen, sind sie also von den Vorstellungen einer weidgerechten Jagd und ganz besonders von den Formulierungen im Kärntner Jagdgesetz – „sofort tötend“ – weit entfernt. Obwohl die Kärtner Landesregierung in ihrer Verordnung das Töten der Tiere ausdrücklich nur an Land erlaubt, werden in Kärnten die Fallen zudem häufig als „drowning set“ unter der Wasseroberfläche eingesetzt.

Die Politik ist gefordert
Die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins (Tierschutz Austria) zeigt sich schockiert über die Erkenntnisse des Gutachtens: "Der Fischotter hat Österreich gerade erst wieder besiedelt und ist eine streng geschützte Art. Wenn in den nächsten zwei Jahren die zugelassene Anzahl an Ottern gefangen wird, werden damit 30 % der heimischen Otterpopulation wieder ausgelöscht.", informiert Madleine Petrovic. "Dass diese Tiere auch noch dazu so brutal hingerichtet werden, ist für uns absolut inakzeptabel und wir werden hier Druck auf die Landespolitik machen!"

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