Nachweisdschungel

Coronavirus erlegt sogar den Bräuchen Regeln auf

Kärnten
26.12.2021 06:01

Jugendliche Schapper (oder Pisner) brauchen einen 2G-Nachweis, Begleitpersonen jedoch nicht. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Sternsinger ist sogar einer beruflichen gleichgestellt, also gilt für die Könige und deren Begleiter die 3G-Regel. Trotz dieses Wirrwarrs herrscht Freude, denn die Bräuche dürfen heuer gelebt werden.

Was man öfter hört, trifft auch auf die Regeln zu, welche die Pandemie beim Schappen und Sternsingen eindämmen sollen: Wirklich logisch ist das nicht.

2G für Jugendliche ab zwölf Jahren
Denn am 28. Dezember, am Tag der Unschuldigen Kinder, dürfen Mädchen und Buben von Haus zu Haus gehen und die Erwachsenen mit Ruten schlagen, um damit Glück zu wünschen. Für Kinder bis zwölf Jahren ist das ohne Einschränkung möglich, Jugendliche ab zwölf müssen 2G nachweisen, was eigentlich geimpft oder genesen bedeutet, in dem Fall gilt aber auch der Ninja-Pass aus der Schule, der ja einen Test bestätigt.

Begleitpersonen ausgenommen
Wer das nicht hat, darf dennoch engste Angehörige oder einzelne Bezugspersonen schappen. Begleitpersonen sind hingegen von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.

Zitat Icon

Der Bund will damit allen Kindern, auch jenen mit Eltern ohne 2G-Nachweis, diesen Brauch ermöglichen!

Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes Kärnten

Für die Sternsinger gelten 3G und Maskenpflicht, welche aber für 2G entfällt. Wer von ihnen besucht wird, braucht weder ein G noch eine Maske.

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