
Den Justizausschuss des Nationalrates hat das neue Gesetz vor kurzem bereits passiert; ÖVP, Grüne, SPÖ und Neos stimmten für die Regierungsvorlage. Geregelt wird darin, unter welchen Voraussetzungen es künftig zulässig sein soll, einer Person beim Suizid Hilfe zu leisten. Die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen bleibt weiterhin unangetastet.
Keine Unterscheidung in wertes und unwertes Leben!
Senioren-Politiker Josef Pühringer fürchtet vor allem den erwartbaren Druck auf Betroffene: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch die Legalisierung der Beihilfe zum Suizid die Gefahr besteht, dass alte, hochbetagte oder behinderte Menschen ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen rechtfertigen müssen, weil sie womöglich als Last der Gesellschaft empfunden werden. Die Entscheidungsträger müssen sich dieser Gefahr bewusst sein und bei der Vollziehung dieses Gesetzes eine Unterscheidung in wertes und unwertes Leben mit aller Kraft verhindern.“
Zugleich, so Pühringer, gelte es, „das Geschäft mit dem Tod“ unbedingt zu verhindern. Im Gesetz steht ein „Kommerzverbot“, das aber „Sterbevereine“ womöglich umgehen könnten.
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