Neue Covid-Verordnung

Nun soll Impfaufklärung an Schulen forciert werden

Österreich
13.12.2021 12:06

Bis 14. Jänner wird der Unterricht an den heimischen Schulen großteils wie in den vergangenen drei Wochen weiterlaufen. Im Unterricht soll verstärkt über Impfungen gegen Covid-19 aufgeklärt werden - für einen Impftermin ist das Fernbleiben von der Schule gestattet. Auch die Anwesenheitspflicht ist weiter ausgesetzt - wer nicht in die Schule kommen will, braucht dafür nur eine Entschuldigung durch die Eltern.

In einer Novelle zur Covid-19-Schulverordnung sowie einem neuen Erlass wird der Schulbetrieb bis zum Ende der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien geregelt. Demnach müssen die Schüler und Lehrer in dieser „Sicherheitsphase“ weiter während des Unterrichts Maske tragen (bis zur Unterstufe Mund-Nasen-Schutz, Oberstufe und Lehrer: FFP2) und - egal ob geimpft oder nicht - dreimal pro Woche einen Coronatest durchführen.

„Aufklärungsarbeit soll forciert werden“
Im Erlass wird festgehalten, dass an den Schulen „die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche forciert werden“ soll. Dazu sollen sich die Direktionen mit den jeweiligen Schulärzten absprechen und geeignete Info-Formate organisieren.

Am 7. Jänner bleiben die Schultore bundesweit geschlossen. Schulveranstaltungen wie Wandertage, Exkursionen oder Skikurse sind bis 14. Jänner weiter verboten. Sprechtage und Tage der offenen Tür müssen digital stattfinden.

Wieder mehr externe Personen erlaubt
Etwas gelockert werden die Bestimmungen für externe Kooperationen. Schulfremde Personen dürfen (mit 3G-Nachweis und FFP2-Maske) für Maßnahmen zur Lernunterstützung oder der psychosozialen Unterstützung sowie zur Bildungs- und Berufsorientierung für Schüler von Abschlussklassen wieder in die Schule.

Schon bisher hatten etwa Schulpsychologen und - sozialarbeiter, Jugend- und Lehrlingscoaches, Lehramtsstudierende, Pflegepersonal oder Sprachhelfer Zutritt. Nach wie vor untersagt sind dagegen etwa von Vereinen abgehaltene Sport- oder Musikkurse.

Zwei PCR-Tests für Schüler pro Woche
In der neuen Verordnung werden außerdem für Schülerinnen und Schüler ab Mitte Jänner mindestens zwei wöchentliche PCR-Tests (bis dato: einer) vorgesehen - allerdings mit der Einschränkung „wenn keine hinreichend begründbaren Hindernisse entgegenstehen“. Derzeit gibt es allerdings nur in Wien, Nieder- und Oberösterreich die entsprechende Infrastruktur.

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