Gespräch verpflichtend

Tausende Schulabmeldungen: Nun wird Frist verkürzt

Österreich
07.12.2021 19:17

Tausende Schüler wurden für das laufende Schuljahr vom Unterricht abgemeldet - ein Großteil davon sehr wahrscheinlich aufgrund der Corona-Maßnahmen. Wer künftig sein Kind vom Schulunterricht abmelden will, hat dafür nun eine verkürzte Frist. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Dienstag den Unterrichtsausschuss passiert hat. Künftig muss demnach die Abmeldung bereits mit dem Ende des vorangegangenen Schuljahrs erledigt sein. Außerdem gibt es ein verpflichtendes „Reflexionsgespräch“.

Diese Regelung soll die bessere Planbarkeit der Unterrichtsorganisation sicherstellen, begründet man in den Erläuterungen. Wer also sein Kind daheim unterrichten oder in eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht geben will, muss dies schon Anfang Juli kundtun und nicht erst Anfang September.

„Reflexionsgespräch“ nun Pflicht
Außerdem wird beim Hausunterricht kurz vor den Semesterferien ein verpflichtendes „Reflexionsgespräch“ zwischen der zuständigen Schulleitung und den Erziehungsberechtigten bzw. Kindern eingeführt, bei dem es um Leistungsstand und Lernfortschritt geht. Ende September war noch vorgesehen gewesen, die Teilnahme am Gespräch freiwillig zu machen.

Für das laufende Schuljahr haben sich rund 7500 Schüler abgemeldet - der Großteil davon wohl wegen der Corona-Pandemie. Das bedeutet einen dreifachen Anstieg gegenüber den Jahren davor. Mittlerweile sind knapp 1000 davon allerdings wieder in die Klassen zurückgekehrt.

„Digitale Grundbildung“ wird Pflichtfach
Mit dem gleichen Gesetzesentwurf wird ab kommendem Schuljahr auch das Fach „Digitale Grundbildung“ als Pflichtgegenstand in den ersten vier Klassen AHS-Unterstufe und Mittelschule verankert. Derzeit wird das Fach als verbindliche Übung unterrichtet - das heißt, alle Schüler müssen teilnehmen, bekommen aber keine Noten. Pro Schulstufe soll künftig fix eine Wochenstunde für die digitale Grundbildung zur Verfügung stehen.

Sommerschule wird gesetzlich fixiert
Weiters wird in der Novelle auch die Sommerschule in den letzten beiden Ferienwochen gesetzlich fixiert. An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Abgehalten wird der Unterricht durch Lehramtsstudierende und Lehrer.

Anders als beim Start der Sommerschule richtet sich diese nicht mehr nur an Schüler mit Aufholbedarf. Sie wird nun so geregelt, dass sie praktisch allen offen steht - vom außerordentlichen Schüler mit Deutschproblemen bis zu besonders Begabten, die sich etwa auf die Chemieolympiade vorbereiten wollen.

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