Rohentwurf steht

Impfpflicht: Wer verweigert, zahlt bis zu 7200 €

Österreich
29.11.2021 16:00

Immer klarer kristallisiert sich heraus, wie die Impfpflicht ab Februar 2022 aussehen könnte: Wer mehreren Aufforderungen zum schützenden Stich nicht nachkommt, zahlt. Und zwar gar nicht so wenig. 

Ab Februar 2022 wird es ernst. Und zwar für „alle Menschen, die in Österreich leben“, zitiert die „Presse“ aus dem ersten Rohentwurf zur Impfpflicht:

  • Wer sich weigert, den Impftermin wahrzunehmen, soll von der Bezirksverwaltungsbehörde vorgeladen werden.
  • Ignoriert man auch das, soll es binnen vier Wochen noch eine zweite Aufforderung geben.
  • Bleibt man neuerlich fern, drohen 3600 Euro Geldstrafe oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe.
  • Die Strafe erhöht sich auf bis zu 7200 Euro, wenn jemand bereits zweimal wegen eines Verstoßes gegen die Impfpflicht bestraft wurde oder wenn „aus der Verwaltungsübertretung eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person entstanden ist“.
(Bild: Benedikt/stock.adobe.com)

Ausnahmen gibt es, aber wenige
Einzig, wer nicht impfen gehen kann, weil ihm „Gefahr für Leben oder Gesundheit“ droht, oder wer schwanger oder minderjährig ist, soll von der Pflicht ausgenommen sein. „Zwangsweise vorgeführt“ wird außerdem niemand, man werde also nicht mit Gewalt geimpft.  

Der Rohentwurf ist noch KEIN fertiges Gesetz, es kann sich also noch viel ändern. Ab Dienstag wird im Zuge eines Runden Tisches im Bundeskanzleramt erstmals darüber beraten. Auch darüber, wie lang das Gesetz überhaupt gelten soll. Nach ersten Berichten ist ein Zeitraum von drei Jahren angedacht. 

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