"Es ist ein Unterlaufen der Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs", meint Mayer, da der VfGH in seinen Entscheidungen immer eine Hürde von zehn Prozent angenommen habe. Bereits 2006 sei ein derartiges Gesetz unter anderem daran gescheitert, dass die SPÖ ihre Zustimmung zurückgezogen habe. In der jetzigen Einigung sieht Mayer "ungefähr" die Lösung, die bereits ÖVP-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angestrebt hatte.
Obwohl Mayer keine innerstaatlichen Widrigkeiten auf das angestrebte Verfassungsgesetz zukommen sieht, ortet er allerdings internationale Unvereinbarkeiten. Artikel 7 des Staatsvertrages, den auch der VfGH für seine Entscheidungen herangezogen hatte, sei Teil eines völkerrechtlichen Vertrages. Und so könnten etwa Mitgliedsstaaten Einspruch erheben. Allerdings glaubt der Experte nicht daran, dass dies tatsächlich geschehen werde.
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