Revier „bereinigt“

Tierquälerei: Weidmann zu Geldstrafe verurteilt

Oberösterreich
27.10.2021 12:30
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Das erste Urteil im Welser Wilderer- und Tierquälerprozess gab es am Mittwoch schon am Vormittag. Ein Weidmann wurde rechtskräftig zu 4.080 Euro - zur Hälfte bedingt - wegen Tierquälerei verurteilt. Vom Vorwurf der Wilderei wurde er freigesprochen. Am Nachmittag stehen weitere Beschuldigte vor dem Richter.

Der Angeklagte soll eine niedrige zweistellige Anzahl an Tieren, die geschützt oder geschont waren - u.a. Eichelhäher oder Dohlen - geschossen haben. Er beteuerte, er habe sie nie aus Lust am Töten erlegt, sondern, weil sie Schaden angerichtet hätten. „Ich wollte Gleichgewicht im Revier haben.“ Sein Verteidiger meinte, man müsse im Sinne des Jagdschutzes auch „Raubzeug bekämpfen“ und forderte einen Freispruch. Der Schuldspruch wegen Tierquälerei und die teilbedingte Geldstrafe zu 240 Tagsätzen a 17 Euro wurden dann aber von Anklage wie Verteidigung akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Der Richter hatte dem Angeklagten seine Rechtfertigung nicht geglaubt, u.a. weil er vor der Hausdurchsuchung Präparate weggeschafft habe.

Weitere Urteile erwartet
Ursprünglich umfasste die Anklage acht Personen. Fünf sind bereits im Juli rechtskräftig verurteilt worden. Sie fassten damals Geldstrafen von 360, 720 bzw. 4.400 Euro teilbedingt und zweimal sechs Monate bedingt aus. Das Verfahren gegen den am Mittwoch Verurteilten wurde mangels Zusammenhang ausgeschieden und der Prozess gegen die zwei verbleibenden Beschuldigten sollte am Nachmittag fortgesetzt werden. Dann dürfte es auch in diesen Fällen Urteile geben.

Ursprünglich acht Angeklagte
Die Gruppe soll 2017 bis 2020 Dutzende Wildtiere getötet haben. Die Beschuldigten sollen in unterschiedlicher Zusammensetzung in den Bezirken Gmunden, Linz-Land, Grieskirchen, Salzburg-Umgebung und Zwettl in Niederösterreich ihr Unwesen getrieben haben. Um Schonzeiten oder Schutzbestimmungen kümmerten sie sich laut Ermittlern nicht. Teilweise waren sie mit Nachtsichtgeräten und Wärmebildkameras unterwegs. Häufig wurde aus fahrenden Autos heraus geschossen. Bei Hausdurchsuchungen waren Unmengen von Fleisch und Trophäen, aber auch ein großes Waffenarsenal samt Schalldämpfern sichergestellt worden.

Beute wanderte in den Kochtopf
Laut Strafantrag seien Rehe, Füchse, Dachse, Wildschweine, Biber, Eichhörnchen, Vögel diverser Spezies - Amseln oder Spatzen ebenso wie Fasane, Gänsesäger, Reiher oder Eichelhäher - sowie Forellen und sogar Frösche gefangen bzw. getötet worden, manches wanderte in den Kochtopf, anderes zum Präparieren oder in die Herstellung von Biberfett-Salbe. 37 Fakten wertet die Staatsanwaltschaft als schweren Eingriff ins Jagdrecht, 35 weitere als Tierquälerei. Hinzu kommen Vergehen gegen das Waffenrecht, bei zweien Urkundenunterdrückung - sie sollen Jagdkarten gefälscht haben - und bei einigen Hehlerei sowie bei einem pornografische Darstellung Minderjähriger.

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