Private Verkäufe in den verschiedensten Gruppen der sozialen Netzwerke boomen. So wollte auch eine Nordburgenländerin ihre neuwertigen Lampen an den Mann bringen. Doch aus dem harmlosen Deal wurde bald ein Albtraum. Die Frau sah sich wilden Drohungen eines Betrügers ausgesetzt. Sie wandte sich an die AK.
Schön, aber nicht passend, deshalb wollte sich Helene G. von ihren Lampen trennen. In einer Flohmarktgruppe suchte sie einen Käufer. Und weil sie sich nicht mit der Versendung herumärgern wollte, verlangte sie persönliche Abholung.
Schnell nahm ein Interessent Kontakt auf. Dass er die Lampen durch einen Boten abholen lassen wollte, erschien der Verkäuferin zunächst nicht verdächtig.
Betrüger drohte mit Geldstrafe
Als aber danach eine Mitteilung durch einen Transportdienstleister kam, wurde sie stutzig. Sie sollte für das Abholen 100 Euro vorstrecken. Die Frau wollte auf den Deal nicht eingehen. Da zog der potenzielle Käufer plötzliche andere Seiten auf.
Es handelte sich schlicht und einfach um einen Betrugsversuch.
Christian Koisser, AK-Konsumentenschützer
Die Verkäuferin in spe wurde benachrichtigt, dass ein Betrugsverfahren gegen sie eingeleitet worden sei. Wenn Sie nicht noch am selben Tag 200 Euro über einen Aufladecode einzahle, würde sie fünf Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 75.000 Euro riskieren. Helene G. wandte sich an die AK, wobei der Konsumentschützer Christian Koisser schnell Entwarnung geben konnte.
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