Asyl-Urteil
Minderjährige: Nachzug von Eltern erleichtert
Für den Familiennachzug eines Elternteils zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling reicht auch ein formloser Antrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes aus. Der formelle Antrag kann dann auch erst später gestellt werden. Dies hat nun der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Ausgangspunkt für dieses Urteil ist der Fall eines Afghanen, der im Jahr 2012 im Alter von 14 Jahren nach Deutschland geflohen war. Der Jugendliche erhielt sogenannten subsidiären Schutz. Der Bescheid erging allerdings erst fast vier Jahre nach der Einreise im Mai 2016, drei Wochen nach seinem 18. Geburtstag. Unterdessen reiste Anfang 2016 auch der Vater nach Deutschland. Er begehrte sofort Asyl, stellte einen förmlichen Antrag aber erst am 21. April 2016. Diesen begründete er mit dem Familiennachzug zu seinem Sohn.
Familiennachzug bei subsidiärem Schutz schwieriger
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte dies mit dem Hinweis ab, der Sohn sei einen Tag vor Antragstellung volljährig geworden. Anders als bei vollem politischen Asyl ist beim subsidiären Schutz der Familiennachzug zu volljährigen Flüchtlingen ausgeschlossen.
Nach allen Instanzen in Deutschland landete der Fall vor dem EuGH. Dieser bestätigte nun zwar, dass es für die Frage der Volljährigkeit auf das Datum des Asylantrags ankommt. Dabei reiche gegebenenfalls aber auch ein formloser Antrag aus. Zudem verlange EU-Recht dann „keine tatsächliche Wiederaufnahme des Familienlebens“ zwischen dem Elternteil und dem nun volljährigen Kind. Dem Vater stünden ein Aufenthaltstitel für mindestens ein Jahr zu, zudem Arbeitserlaubnis und eine Wohnung.
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