Haftbefehl "veraltet"

Festnahme von Bosnien-General in Wien illegal?

Österreich
07.03.2011 11:44
Die Festnahme des bosnischen Ex-Generals Jovan Divjak in Wien beruht offenbar auf einem Kommunikationsfehler. Der von Serbien erwirkte Haftbefehl ist eine Karteileiche, die Interpol schon aus der Fahndungsdatei hätte löschen sollen. Auch weil es in der Angelegenheit bereits einen Präzedenzfall gibt - der frühere bosnische Vizepräsident Ejup Ganic wurde 1992 in London festgenommen und später freigelassen -, wird Divjak eine Auslieferung wohl erspart bleiben.

Am Sonntag demonstrierten 800 Menschen in der Wiener Innenstadt gegen die Inhaftierung. Eine in München beheimatete bosnische Akademikerorganisation warf den österreichischen Behörden vor, sich "für großserbische Interessen" instrumentalisieren zu lassen.

Divjak war am Donnerstagabend auf dem Flughafen Wien-Schwechat auf Grundlage eines serbischen Haftbefehls festgenommen worden. Ihm wird die Beteiligung an Kriegsverbrechen gegen die abziehende jugoslawische Armee im Mai 1992 in Sarajevo angelastet. In Bosnien wird "Onkel Jovo", der als einziger ethnischer Serbe der Führungsriege der bosnischen Armee (ABiH) angehörte, als Kriegsheld verehrt.

Deutsche Bosnien-Organisation erzürnt
Die Festnahme hat nach Ansicht der bosnischen Akademikerorganisation in München Symbolcharakter, stelle sie doch "die rechtmäßige Verteidigung" Bosnien-Herzegowinas im Krieg der Jahre 1992 bis 1995 infrage. "Mit dieser Tat möchte man die Legitimität des Staates Bosnien und Herzegowina infrage stellen, um den Weg frei zu machen für eine zukünftige Sezession der Entität Republika Srpska vom Staat Bosnien und Herzegowina." Der Akademische Kreis warnt zugleich vor einer Verschlechterung der bilateralen Beziehungen zwischen Bosnien und Österreich.

BZÖ-Mandatar Herbert Scheibner übte ebenfalls scharfe Kritik an der Festnahme von Divjak. "Es ist unerträglich und ein Missbrauch internationalen Rechts, dass die damalige kriegsauslösende Nation Serbien via internationaler Haftbefehle der Gegner von damals habhaft werden möchte, währenddessen der Kriegsverbrecher Ratko Mladic in Serbien merkwürdigerweise unauffindbar ist", so Scheibner. Für die Beurteilung der Taten während der Balkan-Kriege sei ausschließlich das UNO-Tribunal in Den Haag zuständig, betonte Scheibner. Im Fall Divjak deuten die Indizien sogar darauf hin, "dass er versucht hat, Gewalt zu verhindern. Daher soll seine Freilassung umgehend erfolgen".

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