Mückstein-Verordnung:

Organmandat auch bei Verstößen gegen 3-G-Pflicht

Österreich
13.07.2021 22:12

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hat eine neue Verordnung nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz erlassen, die ab Mittwoch 0 Uhr in Kraft tritt. Demnach kann die Polizei künftig bei Verstößen gegen die 3-G-Pflicht (z.B. in Lokalen) schneller vorgehen und auch Organmandate ausstellen. Das neue Strafregime gilt für in Österreich Lebende wie auch für Touristen.

Bisher gab es eine entsprechende Regelung bereits beispielsweise, wenn man eine vorgeschriebene Maske nicht aufgesetzt hat. Bei 3-G-Verstößen allerdings hatte bisher für eine Strafgebühr ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.

Bei Verstößen sind 90 Euro zu bezahlen
Damit ist es jetzt vorbei. Denn ab sofort sind für „die fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr“ ebenso 90 Euro zu bezahlen wie schon bisher für das „Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung“ sowie für das „Fehlen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil oder einer Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard“.

Zur Info: Ursprünglich hatte es laut Informationen der APA geheißen, dass bei der Einreise nach Österreich ohne Maske oder Testnachweis Geldstrafen drohen. Diese Informationen haben sich als falsch herausgestellt und wurden mittlerweile entsprechend korrigiert.

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