"Unselige" Richtlinie

Ausweispflicht bei Kauf von Getränken: Finanz zieht zurück

Österreich
02.02.2011 13:19
Nach heller Aufregung im Handel hat das Finanzministerium am Mittwoch eine mittlerweile als "unselig" erkannte Richtlinie zurückgezogen, die seit Anfang Jänner eine verschärfte Kunden-Ausweispflicht für Käufe von Bier, Wein, Schnaps oder Mineralwasser an Supermarktkassen vorsah. Dabei sollte an der Kassa jeder registriert werden, der beispielsweise mehr als 30 Liter Mineralwasser kauft.

Zwar war die nun zurückgenommene Regelung bereits am 1. Jänner in Kraft getreten, für einen Sturm der Entrüstung hatte sie aber erst ab Dienstagabend gesorgt, als die "Kronen Zeitung" darüber berichtete. Reagiert wurde anschließend schnell: Schon Mittwochmittag wurde der Erlass zurückgenommen.

Die Wirtschaftskammer Österreich gab in einer Aussendung bekannt: "Wer drei Kisten Mineralwasser oder mehr als zwei Kisten Bier oder mehr als zehn Liter Wein bei einem Händler oder Gastronomiebetrieb kauft, muss in Österreich - so wie bisher auch - Namen und Adresse NICHT angeben." Auf diese "konsumentenfreundliche und wirtschaftsorientierte" Regelung hätten sich Vertreter des Finanzministeriums und der WKÖ geeinigt.

Niemand hat das Ausmaß erkannt
Den ganzen Vormittag hätten Experten um eine Reparatur der umstrittenen Richtlinie gerungen. Nachdem man keine Lösung gefunden habe, mit der "alle leben konnten", habe man sich entschieden, die Regelung vollständig zurückzunehmen, so der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein, der von einer "unseligen" Richtlinie sprach, die während der Begutachtungsfrist nicht einmal die betroffenen Branchen als "Bombe" erkannt hätten.

Ralf Kronberger, Leiter der Finanzpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer, bewertete den - mittlerweile nichtigen - Erlass für Lebensmittelhandel, Gastronomie und Winzer als eine hohe zusätzliche bürokratische Hürde und für den einzelnen Konsumenten unzumutbar: "Kein Käufer, der für eine private Geburtstagsfeier größere Getränkemengen einkauft, versteht, dass er sich dann mit Name und Adresse registrieren lassen soll."

Ab nun gilt die Aufzeichnungspflicht wieder bei den alten Mengengrenzen beim Einkauf von Getränken: 100 Liter Bier, 60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps und 120 Liter bei alkoholfreien Getränken.

Schwarzverkäufe als Hintergrund
Hintergrund der Richtlinie waren immer wieder vorkommende Betrugsfälle im Gastgewerbe, also Schwarzverkäufe. Da wurden Getränke nur zum Teil offiziell eingekauft, mit einem weiteren Teil Schwarzumsätze lukriert. Deshalb machte sich die Fachabteilung Betrugsbekämpfung an eine Reform. Mit der Neuregelung wurde allerdings, wie Waiglein einräumt, "übers Ziel hinausgeschossen". Kritik der Kammern in der Begutachtung habe es, so das Ministerium, nur allgemeiner Natur gegeben. Dass in den neuen Liter-Limits aber so eine "Bombe" steckte, sei offenbar niemandem von den Betroffenen aufgefallen.

Der Handel war mittlerweile aber in heller Aufregung, weil die Angestellten seit Jahresbeginn den Ausweis (Angabe von Namen, Adresse) von Kunden verlangen mussten, wenn sie etwas größere Mengen Getränke kauften. Die Limits, ab denen Käufer registriert werden müssen, waren auf 20 Liter Bier (etwas mehr als zwei Kisten) oder zehn Liter Wein, zwei Liter Schnaps oder 30 Liter alkoholfreie Getränke (auch Mineralwasser) herabgesetzt worden.

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