"Krone": Sie haben erklärt, die Weisungsfreiheit für Kärntens Kinder-, Behinderten- und Patientenanwälte bleibe. Tags darauf hat es schon wieder anders geklungen.
Christian Ragger: Nein. Ich habe nur erneut darauf hingewiesen, dass ich noch die Stellungnahme des Verfassungdienstes in dieser Causa abwarten möchte. Das bedeutet, dass ich wissen will, ob ich diese Stellen nicht auch zu 100 Prozent weisungsfrei stellen könnte. Derzeit sind die Posten ja dienst- und besoldungsrechtlich dem Land unterstellt.
"Krone": Was würde das bringen?
Ragger: Dass die Frau Jugendanwältin sich zum Beispiel selbst um ihr Budget und ihr Personal kümmern muss. Ich wäre nicht immer der Sündenbock, wenn was eingespart werden soll, weil Kernkompetenzen überschritten und Bereiche ausgegliedert werden. Mit Eingriffen in das Dienstrecht kann man die Stellen derzeit ja auch lenken – wieso sie also nicht lieber ganz dem Zugriff entziehen?
"Krone": Gleichzeitig haben Sie aber laut überlegt, die Weisungsfreiheit ganz aufzugeben.
Ragger: Rechtlich wär’s möglich.
"Krone": Und moralisch? Immerhin geht’s da um sensibelste Fälle und deren intime Daten – von Kindern, Kranken, behinderten Menschen.
Ragger: Ach, ich habe wirklich Wichtigeres zu tun, als ständig darüber nachzudenken, ob drei Leute weisungsfrei bleiben sollen oder nicht. Meine Abteilung muss jeden Tag drei, vier Kinder aus desolaten Familien herausholen – das sind die wirklich großen Sorgen, die ich ständig hab’, nicht irgendeine administrative Frage.
"Krone": Nochmal: Wird die Weisungsfreiheit für die Kärntner Helfer abgeschafft?
Ragger: Ich schließe es aus, weil es politisch sowieso nicht gewünscht wird. So, da haben Sie eine verbindliche Antwort – die Weisungsfreiheit bleibt. Passt das?
von Kerstin Wassermann, Kärntner Krone









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