Überfall auf Juwelier

Home Invasion in Salzburg: Geständnis überrascht

Salzburg
07.06.2021 14:18

Nach dem brutalen Überfall auf eine Salzburger Juwelierfamilie am 15. August 2019 in Koppl nahe der Stadt Salzburg hat am Montag der Geschworenen-Prozess am Landesgericht Salzburg gegen zwei Angeklagte begonnen. Den Tschechen im Alter von 43 und mittlerweile 40 Jahren wird schwerer Raub, erpresserische Entführung, Brandstiftung und Nötigung vorgeworfen. Der ältere der Beschuldigten beteuerte seine Unschuld. Er sagte, er sei zur Tatzeit in Prag gewesen. Überraschenderweise gestand der Jüngere den Coup ein ...

Die Ermittler haben 120 am Tatort gesicherte Spuren ausgewertet. Ein DNA-Abgleich in der europäischen Datenbank ergab beim 43-jährigen Erstangeklagten sechs Treffer und beim Zweitangeklagten zwei Treffer, wie die Staatsanwältin beim Prozessauftakt am Montag erklärte. Die molekularischen Abriebe des Älteren wurden etwa auf einer Stirnlampe, die am Waldboden in der Nähe des Fluchtfahrzeuges gefunden wurde, auf einem Benzinkanister, mit dem das Haus angezündet wurde, an der Trinköffnung einer PET-Mineralwasserflasche und auf einem Stoffstück sichergestellt. Die Abriebe des jüngeren Beschuldigten hafteten ebenfalls an einer PET-Flasche und an einem Stoffrest bei einer Feuerstelle nahe des Fluchtfahrzeugs.

Vorbestrafte Verdächtige mittels DNA identifiziert
Aufgrund der DNA-Treffer wurden die beiden Angeklagten als Verdächtige ausgeforscht. Nach einem weiteren Täter wird noch gesucht. Der 43-Jährige ist wegen Gewalt- und Vermögensdelikten in Tschechien vorbestraft. Der zuletzt als Arbeitsvermittler und Kraftfahrer tätige Mann wurde im April 2019 bedingt aus einer mehrjährigen Haftstrafe entlassen. Am 5. November 2019 wurde er in Prag festgenommen und später nach Salzburg ausgeliefert.

Bei dem 40-Jährigen klickten am 9. Dezember 2020 in Prag die Handschellen, er wurde ebenfalls nach Österreich ausgeliefert. Die beiden Beschuldigten haben sich laut Staatsanwältin zwischen Februar 2009 und Februar 2011 in einer Justizanstalt in Prag, wo sie inhaftiert waren, kennengelernt. Der Zweitangeklagte, ebenfalls ein Kraftfahrer, war 2012 aus der wegen eines Banküberfalls verhängten Strafhaft entlassen worden.

Anwalt präsentiert „Alibi“
Der Verteidiger des nicht geständigen Erstangeklagten konfrontierte das Geschworenengericht mit einem „Alibi“. Der 43-Jährige habe sich eine Stunde vor dem Überfall am 15. August 2019 in Prag und damit rund 400 Kilometer von Salzburg entfernt um 9 Uhr bei einer Autoverleihfirma ein Auto ausgeborgt und den Vertrag mit Unterschrift unterfertigt. Es gebe zwei Zeugen, die das bestätigen könnten. „Ich habe nichts gemacht“, beteuerte der 43-Jährige gegenüber der vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes.

Der Erstangeklagte fand auch eine Erklärung dafür, wie seine DNA-Spuren auf den Benzinkanister, die Stirnlampe und die PET-Flasche gekommen seien. Er sei in Tschechien wegen Autodiebstählen verurteilt worden. Einen Wagen, den er nicht der Polizei ausgefolgt habe, habe er zehn bis 14 Tage vor der Home Invasion „in ein anderes Land“ verkauft - an den Zweitangeklagten, wie der Verteidiger vorher ausführte.

Überraschendes Geständnis
Das Geständnis des Zweitangeklagten kam offensichtlich sowohl für Prozessbeteiligte wie auch den Erstangeklagten überraschend. Sein Verteidiger erklärte, der 40-Jährige bekenne sich im Wesentlichen im Sinne der Anklage für schuldig. Er habe sich von zwei ehemaligen jugoslawischen Staatsbürgern dazu überreden lassen, als dritter Mann den Coup in Salzburg zu verüben. „Der Erstangeklagte war nicht dabei.“ Die zwei Männer hätten den Zweitangeklagten dazu beauftragt, das Fahrzeug zu kaufen. „Er hat für den Tatbeitrag Geld bekommen. Er bereut es reumütig.“

Die Opfer waren nach dem Überfall traumatisiert. Das Ehepaar und die zwei Wanderer benötigten eine professionelle psychologische Hilfe. Opferanwalt Stefan Rieder vom „Weißen Ring“ forderte insgesamt 160.000 Euro Teilschmerzensgeld: jeweils 50.000 Euro für das überfallene Ehepaar und das Au-pair-Mädchen sowie jeweils 5000 Euro für die beiden Wanderer. Ein Urteil fiel am Montag nicht. Der Prozess wurde am späten Nachmittag zur Aufnahme weiterer Beweise auf 22. Juli vertagt.

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