Nach Amokfahrt

Familie: „Safet ist gläubig, aber nicht radikal“

Nach der Amokfahrt von Safet C. in Linz ermitteln Terrorbekämpfer und Verfassungsschützer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Radikalisierung und schwerer Körperverletzung. Die hier lebende Familie des Bosniers (26), der in Haft sitzt, ist geschockt: „Er ist gläubig, aber nicht radikalisiert.“

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Das Verhör des Amoklenkers, der bei einem Anhalteversuch - er war auffällig langsam auf der Wiener Straße unterwegs - einen Polizisten 50 Meter weit mitgerissen hatte und für eine zehn Kilometer lange Verfolgungsjagd sorgte, soll „schwierig und wenig zielführend“ gewesen sein. Zur Tat machte er keine Angaben, starrte nur vor sich hin und zitierte den Koran. „Vermutlich wird ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben“, sagt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz, wo die religiöse Gesinnung von Safet C. noch keine Rolle spielt. Bei der freiwilligen Nachschau wurden allerdings Datenträger beschlagnahmt, die noch nicht ausgewertet sind.

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Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen gibt es keinen terroristischen Hintergrund. Die Gesinnung des Verdächtigen wird aber überprüft.

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz

„Er hatte daheim nicht einmal einen Fernseher oder einen Laptop“, sagt die Familie des Verdächtigen, die den Ausraster des 26-Jährigen nicht verstehen kann und ihm auch schon einen Rechtsbeistand besorgt hat. So sei Safet, der in Österreich aufgewachsen ist, schon immer religiös gewesen, habe die Moschee besucht - und diese Gläubigkeit habe sich verstärkt.

Ausbildung zum Imam oder Religionslehrer
„Er wollte Religionslehrer oder Imam werden“, erzählen Verwandte. Auch nachdem er Anfang 2021 von einem vierjährigen Koran-Studium in Saudi-Arabien zurückgekehrt war, habe der 26-Jährige, der bei der Mutter in Traun lebt, sich nicht radikal geäußert. „Er ist streng gläubig, mehr nicht. Er kam nicht ins Zimmer, wenn geraucht wurde, hat keinen Alkohol oder Drogen konsumiert und eine Spinne vor die Tür getragen, statt sie zu erschlagen“, stellt sich die Familie vor Safet - die Unschuldsvermutung gilt.

Wegen schwerer Körperverletzung drohen bis zu fünf Jahre Haft.

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