Neuer Straftatbestand

Anti-Terror-Paket nun vom Ministerrat beschlossen

Österreich
12.05.2021 15:54

Das nach dem Anschlag in der Wiener Innenstadt vereinbarte Anti-Terror-Paket ist am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen worden und geht damit in die parlamentarische Behandlung über. Die Eckpunkte darin: Nach Terror-Paragrafen Verurteilte können bei bedingter Entlassung zu einer Fußfessel verpflichtet werden und es wird ein neuer Straftatbestand für religiös motivierte Verbrechen eingeführt.

Auch für die islamische Glaubensgemeinschaft ändert sich zu deren Ärger einiges. So muss unter anderem künftig eine Art Imame-Verzeichnis geführt werden. Zudem wird die Religionsgesellschaft ausdrücklich gesetzlich verpflichtet, eine Aufstellung aller ihr zugehörigen Einrichtungen zu führen. Weiters wird als Aufgabe der Gesellschaft die Vorlage der Aufzeichnungen über die Rechnungslegung zu Überprüfung des Verbots der Inlandsfinanzierung verankert. Ein bisher wenig beachteter Passus besagt, dass die islamische theologische Ausbildung in Zukunft nicht auf die Uni Wien beschränkt ist, sondern auch z.B. in Graz, Salzburg und Innsbruck über Kooperationen angeboten werden kann.

Gerichtlichen Aufsicht über Täter
Im Justizteil geht es unter anderem um die Ausweitung der gerichtlichen Aufsicht über Täter, die gegen Terror-Paragrafen, aber auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Mittels Weisungen kann auf eine Distanzierung des Täters von seinem Umfeld, das zur Radikalisierung beigetragen hat, hingewirkt werden. Das kann gewisse Orte wie Bethäuser meinen, aber auch Tätigkeiten wie Arbeit in Jugendvereinen können untersagt werden.

Überwacht werden kann dies mittels elektronischer Hilfsmittel wie der Fußfessel. Dafür notwendig ist nicht nur die Zustimmung des Betroffenen, sondern auch, dass die Verurteilung eine Strafe von über 18 Monaten umfasste. Eine Novelle aus dem Infrastrukturressort schließt Terrorverdächtige vom Führerschein aus.

Novum Entlassungskonferenz
Etabliert wird ein Straftatbestand bezüglich religiös motivierter extremistischer Verbindung. In den Erläuterungen wird betont, dass es sich hier um eine neutrale Formulierung handelt, also nicht nur der Islam gemeint ist. Fälle, die Terrordelikte betreffen, sollen jeweils derselben Gerichtsabteilung zugewiesen werden. Eingeführt werden sogenannte Entlassungskonferenzen bei einschlägig Verurteilten. Vor einer Enthaftung müssen jedenfalls Staatsschutz und Koordinationsstelle für Extremismusbekämpfung und Deradikalisierung einbezogen werden.

Erleichtert werden soll die Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft, wobei diese nur bei Doppelstaatsbürgern möglich ist. Dies betrifft Terror-Strafen, sofern es zu einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe kommt. Zudem ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip einzuhalten.

Hisbollah-Symbole komplett verboten
Verboten werden diverse Symbole von als radikal eingestuften Organisationen. Betroffen sind die„Identitäre Bewegung Österreich“, deren Parallelorganisation „Die Österreicher“, die sunnitisch-islamistischen Gruppierung „Hizb ut-Tahrir“, die dschihadistisch-islamistischen Gruppierung „Kaukasus-Emirat“ sowie die marxistisch-leninistische „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front“. Zudem soll nunmehr die gesamte Gruppierung „Hisbollah“ und nicht nur wie bisher der militärische Teil vom Symbole-Verwendungsverbot umfasst sein.

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