Die Aufregung in den sozialen Medien ist groß. Denn die Bildungsdirektion teilte den Eltern mit, dass bei den notorischen „Schulschwänzern“ eine Feststellungsprüfung nötig sein könnte. Ansonsten drohe ein „Nicht genügend“ im Zeugnis.
Nicht aufsteigen
„Wenn ein Schüler nicht zu der Feststellungsprüfung erscheint, dann kann er auch nicht aufsteigen“, bestätigt Werner Schlögelhofer, Bereichsleiter des pädagogischen Dienstes bei der Bildungsdirektion OÖ: „Das betrifft aber nur Schüler, die zuhause keine Arbeitsaufträge annehmen, nicht erreichbar sind und schlicht nichts für den Unterricht tun.“
Und wen könnte es treffen?
Die statistischen Angaben ändern sich von Monat zu Monat, auch weil es in den Reihen der Verweigerer immer wieder Bewegung gibt. So sah die Lage im März aus: 1733 oö. Schüler waren permanent zuhause. Laut Bildungsdirektion OÖ wie folgt aufgeteilt: 894 in den Volksschulen, 555 in der Sekundarstufe I, sprich Unterstufe oder Mittelschule und 284 in der Oberstufe.
Ab 14 selbst entscheiden
Ab dem 14. Lebensjahr können die Schüler selbst entscheiden, ob sie sich testen und in der Schule am Unterricht teilnehmen.
Wie sieht es bundesweit aus?
In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ teilte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) mit, dass 1,7 Prozent der Schüler zu Beginn der Testpflicht Mitte Februar nicht an den Nasenbohrertests teilgenommen hatten. Auffällig: In der Oberstufe gab es viel weniger Verweigerer als an Volksschulen und Unterstufen. Die Eltern haben also für ihre Kinder öfter die Zustimmung verweigert als eigenberechtigte Schüler. Am häufigsten wurde der Test übrigens in Kärnten (2,7%) verweigert, in Oberösterreich waren es zu Semesterbeginn 2,3%.
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