Zur Befragung im U-Ausschuss in Eisenstadt erschienen war der Vize-Gouverneur am 3. Februar. Knapp drei Wochen später hatte die SPÖ den Verdacht geäußert, dass Haber Unwahrheiten ausgesagt habe. Gegen diese Behauptung hatte sich, wie berichtet, die OeNB gewehrt und angekündigt, die Einleitung rechtlicher Schritte zu prüfen. „In den Protokollen des U-Ausschusses ist nachzulesen, dass die von der SPÖ Burgenland angeführten Zitate falsch sind“, hieß es dazu aus der OeNB.
Strafanzeige an Staatsanwaltschaft
SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst und Klubobmann Robert Hergovich waren zum Widerruf aufgefordert. Stattdessen brachte die SPÖ-Fraktion bei der Ausschussvorsitzenden Verena Dunst eine Sachverhaltsdarstellung ein. Die Strafanzeige wurde Donnerstag an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weitergeleitet.
Auskunftspersonen sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Eine falsche Aussage könnte mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Walter Pilgermair, Verfahrensrichter im U-Ausschuss
Haber weist Vorwürfe zurück
Konkret geht es um OeNB-Prüfer, die auf der Geschenkliste von Ex-Bankchef Martin Pucher standen. Auf Fragen dazu habe laut SPÖ der Vize-Gouverneur in seinen Antworten den Eindruck vermittelt, diese Prüfer seien entweder seit 20 Jahren in Pension oder nicht in der Bankenaufsicht tätig. „Weder die Freundschaft zwischen einem der Genannten und Pucher wurde erwähnt noch die Tatsache, dass der Prüfer bis Februar 2020 in der Bankenaufsicht tätig war und sich für Vor-Ort-Prüfungen in der Commerzialbank 2015, 2017 und 2020 für befangen erklärt hatte. Und zumindest bis 2016 nicht in Pension war der Leiter der Bankenrevision“, kritisiert die SPÖ.
Die Reaktion des Vize-Gouverneurs: Erneut weist Haber die Vorwürfe strikt zurück. Am Zug ist die Staatsanwaltschaft.
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