Gilt Ab Montag

Ausfahrtsbeschränkungen für gesamtes Gasteinertal

Salzburg
11.03.2021 18:47

Ab Montag gelten - bedingt durch die explodierende Zahl an Neuinfektionen - ab 0 Uhr für das gesamte Gasteinertal Ausfahrtsbeschränkungen. Ausfahrtstests für Personen ab 15 Jahren sind verpflichtend. Polizei und Bundesheer kontrollieren. Die betroffenen Bürgermeister begrüßen die Maßnahme, wie ein „Krone“-Rundruf zeigte.

„Bei diesen Zahlen kein Wunder“, meint Bernhard Schachner, Bürgermeister von Dorfgastein. Am Nachmittag informierte Landeshauptman Wilfried Haslauer die Bürgermeister aus dem Gasteinertal über die ab Montag geltenden Ausreisebeschränkungen. Grund für die schnell verhängte Maßnahme ist einerseits die explodierende Zahl an Neuinfektionen, anderseits die hohe Inzidenzzahl in den Gemeinden.

Hohe Zahl an Neuinfektionen
Der Bezirk St. Johann ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 524,5 weiterhin mit einer hohen Anzahl von Neuinfektionen betroffen, damit ist dieser Bezirk der am drittmeist betroffene in Österreich. Die Inzidenzen in den Gemeinden Bad Hofgastein (1349), Bad Gastein (429) und Dorfgastein (1221) sind Anlass zur Sorge.

„Es ist die einzig logische Konsequenz, wenn man sich die Zahlen anschaut. Wir waren bereits im vergangenen Jahr der Hotspot und wurden vier Wochen abgeriegelt. Jetzt sehe ich die Lage aber entspannt, Testmöglichkeiten für die Bewohner haben wir ja genug“, meint Gerhard Steinbauer, Ortschef von Bad Gastein.

Testkapazitäten werden nicht erhöht
„Zum jetzigen Zeitpunkt denken wir, dass die Testkapazitäten ausreichen“, so Steinbauer. Für die Pendler innerhalb des Gasteinertals fällt die Testpflicht weg. Nur Personen, die sich aus dem Tal begeben, brauchen ab Montag einen negativen Test. „Sollten wir doch mehr brauchen, kann das Rote Kreuz jederzeit flexibel reagieren und aufstocken.“

Testmöglichkeiten im Gasteinertal

Für die betroffenen Orte im Gasteinertal stehen folgende Testmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Bad Hofgastein: Alter Kursaal, Kurpromenade 2-4, 5630 Bad Hofgastein
  • Kurapotheke Bad Gastein, Böcksteiner Bundesstr. 1C, 5640 Bad Gastein
  • Kurapotheke Bad Hofgastein: Pyrkerstraße 5, 5630 Bad Hofgastein

Eckpunkte zu den Maßnahmen im Gasteinertal

  • Vorerst von Montag, 15. März, 0 Uhr, bis 28. März, 24 Uhr
  • Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen-Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) für Personen ab 15 Jahren. Ein vorgelegter PCR-Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
  • Umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden
  • Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr
  • Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten.
  • Impfung befreit nicht von Testpflicht.

Ausnahmen von verpflichtenden Ausfahrtstests in Salzburger Gemeinden:

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn).
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten Neutralisationstest, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Gewerblicher Güterverkehr und bei unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
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