Bluttat in Deutschland

Mord an 13-Jährigem: War Freundin (12) Lockvogel?

Ausland
26.02.2021 15:06

Jener 13-jährige Bursch, der im deutschen Sinsheim (Baden-Württemberg) Opfer einer Bluttat geworden ist, dürfte laut Polizei aus Eifersucht mit mehreren Messerstichen ermordet worden sein. In den vergangenen Tagen sind unfassbare Details ans Tageslicht gekommen. So soll laut einem Medienbericht die zwölfjährige Freundin des späteren Opfers diesen zum Tatort gelockt haben. Dort wartete bereits sein Mörder.

Des Mordes verdächtigt wird ein 14-jähriger Teenager, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt. Dem Jugendlichen wird das Mordmerkmal der Heimtücke vorgeworfen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe. Er streitet allerdings die Tat ab. Er habe seine Unschuld bei der Eröffnung des Haftbefehls beteuert, teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Freitag mit.

Ermittler vermuten kurzen Kampf
Der Kriminalpolizei Mannheim zufolge wurde der 13-Jährige am Mittwoch zu einem Treffpunkt an einem Waldrand gelockt. Nach einer „gewissen Wegstrecke“ soll der 14-Jährige dann auf den um ein Jahr jüngeren Buben eingestochen haben. Die Ermittler gehen von einer gezielten Tat aus, der 14-Jährige habe das Küchenmesser zu dem Treffen mitgenommen. Vermutlich habe es einen kurzen Kampf gegeben.

Kurzfristig wurde auch die Zwölfjährige festgenommen. Laut bild.de hat das Mädchen nicht nur den Lockvogel gespielt, sondern auch die Tatwaffe besorgt. Die Freundin des Opfers sei nach einer Befragung im Beisein ihrer Eltern wieder freigelassen worden. Sie ist noch strafunmündig.

Es war nicht der erste Messerangriff des Verdächtigen
Der 14-Jährige wiederum ist bereits im November mit einer ähnlichen Gewalttat auffällig geworden. Der Jugendliche verletzte damals an einer Realschule in Östringen (Kreis Karlsruhe) einen Mitschüler mit einem Messer schwer. Das zuständige Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises hat nach diesem ersten Messerangriff das Familiengericht aber nicht eingeschaltet.

Nach Angaben des dafür zuständigen Landgerichts Heidelberg wird das Familiengericht mit Fällen von Gefahr für das Kindeswohl befasst. In diesem Fall seien aber wahrscheinlich aus Sicht des Jugendamtes weder ein Sorgerechtsentzug für die verwitwete Mutter noch die Zwangsunterbringung des Buben nötig gewesen, sagte der Gerichtssprecher.

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