Ins Finale gingen die Zeugenbefragungen in der Causa „Commerzialbank“. Als Letzte sagten ehemalige Aufsichtsräte im U-Ausschuss aus. Zuvor war der Sachverständige Herbert Motter ein zweites Mal am Wort. Bei seinem Schlussbericht bekräftigte der Experte sein Urteil, dass das Burgenland für die Revision, also Kontrolle und Korrektur der Bank, nicht verantwortlich sei.
Motter ist ein Fachmann, der Fragen auf den Grund geht und Antworten bis ins Detail fundiert darlegt. Die umfassende Ausführung seiner Erkenntnisse gleicht einem Seminar in Geschichte und Rechtsprechung an einer Universität. Schon im November 2020 hatte Motter fast fünf Stunden lang über die Komplexität von Bankgeschäften und Genossenschaften referiert. Eine grobe Verletzung der Pflichten durch das Land als Revisionsverband war für ihn bereits damals nicht erkennbar. Die ÖVP-Fraktion hatte daraufhin ein Gegengutachten von Nicolas Raschauer vorgelegt. In manchen Punkten stimmen die Berichte der beiden Experten sogar überein. Motter besteht aber zu 100 Prozent auf sein Urteil, es sei „unstrittig“. Seine Erklärungen in Kurzform: „Dem Revisionsverband, also im konkreten Fall dem Land, kommen im Zuge der Revision lediglich organisatorische Aufgaben zu. Abgesehen von Übergangsbestimmungen, sind zusätzlich nur Beratungs- und Betreuungstätigkeiten erlaubt.“ Der Ex-Leiter der Rechtsabteilung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark beruft sich unter anderem auf Urteile des Verwaltungsgerichts. Entscheidender Nachsatz: „Ein korrektes Bild vom Status quo der Bank muss ein Abschlussprüfer wiedergeben. Auf seinen Bericht darf sich ein Genossenschaftsrevisor verlassen und kann die Ergebnisse übernehmen.“
In seinem weit verzweigten Gutachten blickt Motter bis zum Vereinspatent anno 1852 und in die Monarchie zurück. Ein Prüfer habe „zu stierln“ und immer „weiterzustierln“, lautet die Botschaft in alten Reichsakten. Das heißt, nachforschen und herumstochern ohne Unterlass. Für die Bankenaufsicht zuständig gewesen sei laut Gesetz bis 31. März 2002 der Finanzminister, danach habe die Finanzmarktaufsicht (FMA) übernommen.
Spätestens nach den Hinweisen eines Whistleblowers 2015 sei, so Motter, ein Antrag der FMA auf eine Sonderprüfung fällig gewesen. „Wirtschaftsprüfer, FMA und Oesterreichische Nationalbank haben Jahresabschlüsse erhalten.“ Motters Fazit: „Alle wichtigen Stellen hätten die Schieflage der Bank bemerken müssen.“ Ein neues Detail: „Auch die Einlagensicherung mit eigenen Spezialisten hätte die Bank überprüfen können.“
Kurzum: Die Grünen sehen sich bestätigt, dass die Fehler schon bei der Bank-Gründung gemacht worden seien. Und, dass das Finanzministerium nie eine Lizenz erteilen hätte dürfen, weil zu wenig Eigenkapital vorhanden war. Für die ÖVP liegt die Schuld bei der SPÖ: „Das Land hätte jederzeit aussteigen können.“ Die Bilanz der SPÖ: „Die Bundesaufsichtsbehörden hätten den Betrug verhindern müssen. Das Land trägt keine Verantwortung.“ Völlig offen bleibt die Frage: Wo sind die Millionen?
Karl Grammer, Kronen Zeitung
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