Quartett verurteilt

Teilbedingte Haftstrafen für Staatsverweigerer

Salzburg
24.02.2021 17:02

Sie wollten eine eigene Justiz, eine eigene Verfassung - mit Sheriffs und „Judges of Peace“. Gemeint sind vier Männer zwischen 53 und 72 Jahren - die Anklägerin nennt sie Staatsverweigerer. Großteils räumten die vier Angeklagten die Vorwürfe einer staatsfeindlichen Verbindung ein, die „Krone“ berichtete. Alle vier wurden schuldig gesprochen. Es setzte teilbedingte Haftstrafen zwischen zwei und eineinhalb Jahren, nicht rechtskräftig.

Sie nannten sich „General Court of Common Law“, kurz „GCCL“. Die paar Dutzend Mitglieder unterschrieben eine selbstgeschriebene Verfassung, die sie selbst nicht verstanden, wie beim Prozess im Landesgericht Salzburg zu hören war. Es gab sogar eigene Ausweise samt Hinweis auf der Rückseite, dass sie beispielsweise von der Polizei nicht festgehalten werden dürften. Selbst eigene Prozesse wollten sie durchführen – mit eigens ernannten Richtern und Sheriffs, die die Strafen vollziehen.

Behörden-Frust als mögliches Motiv
Die Gruppe hielt regelmäßig Video-Konferenzen und Schulungen ab, auch mit dem Ziel neue Mitglieder zu rekrutieren. Ein in der Schweiz lebender Deutscher wird von der Grazer Staatsanwältin und den Angeklagten als Kopf bezeichnet: Seine Worte „habe ich einfach übernommen und nicht darüber nachgedacht“, meinte der Österreich-Chef der Verbindung, ein Niederösterreicher. Er gestand genauso wie zwei Mitangeklagte die Vorwürfe sofort ein - nur einer der Angeklagten wollte den Vorwurf anfangs nicht ganz verstehen. Letztlich kristallisierte sich auch das Motiv heraus: Alle vier hatten ihre eigenen Erfahrungen mit den Behörden gemacht - ob in Seniorenheimen oder vor Gericht. Diese frustvollen Erlebnisse dürften die Österreicher zur Gründung der staatsfeindlichen Verbindung getrieben haben.

Vier Teilbedingte Haftstrafen
Am Nachmittag des zweiten Prozesstages sprach die vorsitzende Richterin die Urteile: Schuldsprüche für alle vier und teilbedingte Haftstrafen. Der Niederösterreicher erhielt zwei Jahre, acht Monate davon unbedingt. 18 Monate, sechs davon unbedingt, setzte es für die anderen drei. Nicht rechtskräftig. Alle Strafen wurden bereits in der U-Haft abgesessen.

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