Rezeptpflichtige Medikamente im Ausland bestellen ist illegal. Eine Linzerin tat dies und zahlt nun Strafe - auch beim OÖ. Landesverwaltungsgericht blitzte sie ab!
Eine Linzerin, die im Ausland rezeptpflichtige Medikamente bestellt und dafür von der Stadt eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen hatte, hat sich weitgehend erfolglos gegen diese beschwert: Das Landesverwaltungsgericht OÖ befand, der Frau hätte allein angesichts der Tatsache, dass die Arzneien in Österreich rezeptpflichtig sind, bewusst sei müssen, dass eine Bestellung im Ausland nicht rechtskonform sein könne.
„War Unrecht nicht bewusst“
Die Frau hatte vom Linzer Bürgermeister eine Strafe von 150 Euro bekommen, weil sie rezeptpflichtige Medikamente in Indien bestellt hatte, ohne dass für diese eine entsprechende Einfuhrbescheinigung vorlag. Dagegen erhob sie Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof und argumentierte damit, ihr sei gar nicht bewusst gewesen, dass sie auf diesem Weg nicht ordern dürfe. Denn es würden ja teilweise sogar in österreichischen Medien über das Internet erhältliche Medikamente aus dem Ausland beworben.
Vorsicht beim Internetkauf
Das Landesverwaltungsgerichtshof kam aber zu dem Schluss, dass die verhängte Strafe dem Grunde nach zu bestätigen sei, lediglich der Geldbetrag wurde geringfügig reduziert. „Die Unkenntnis der Rechtslage ist grundsätzlich nicht geeignet, um ein Verschulden auszuschließen“, heißt es in der Begründung. Gerade beim Erwerb von Medikamenten im Internet sei erhöhte Vorsicht geboten - auch deshalb, weil es sich auch um gefälschte oder sogar gesundheitsschädliche Medikamente handeln könne.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).