Einer der Verdachtsfälle auf die britische Mutation des Coronavirus im steirischen Ausseerland ist am Freitag offiziell bestätigt worden. Das Land Steiermark erklärte auf APA-Nachfrage, dass die Probe aussequenziert sei und der Verdacht damit labormäßig durch die AGES nachgewiesen wurde. Bei acht weiteren Proben handle es sich um noch abzuklärende Verdachtsfälle. Am Wochenende werden PCR-Teststationen für die Bevölkerung in Bad Aussee und Bad Mitterndorf-Tauplitz angeboten.
In Oberösterreich sprach der Krisenstab des Landes am Freitag nach wie vor von zwei „begründeten Verdachtsfällen“. Ob es sich dabei wirklich um die britische Virusmutation handelt, solle erst in bis zu zwei Wochen feststehen. Es sei bestätigt, dass das bei den Kindern aus dem Innviertel nachgewiesene Virus eine Mutation sei, aber noch nicht, dass es auch die britische sei, konkretisierte Tilman Königswieser, Arzt und Mitglied des Krisenstabs, auf APA-Nachfrage. Nachsatz: Das sei aber „fast eine Bestätigung“. Laut Medienberichten handelt es sich um zwei Kinder aus dem Bezirk Braunau, die sich während einer Weihnachtsfeier im Ausseerland bei einem Familienmitglied angesteckt haben sollen.
Angaben gem ECG und MedienGesetz: Medieninhaber, Hersteller und Herausgeber bzw. Diensteanbieter Krone Multimedia GmbH & Co KG (FBN 189730s; HG Wien) Internetdienste; Muthgasse 2, 1190 Wien
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).