Steuer-Begünstigungen

Verwaltungsgericht erleichtert Golden Handshake

Österreich
08.01.2021 06:00

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof bestätigt, dass freiwillige Abfertigungen aus Sozialplänen für Firmen steuerlich absetzbar sind. Solche Zahlungen, auch Golden Handshake genannt, sind immerhin bis zu einer maximalen Obergrenze von 241.000 Euro möglich.

Die Frage stellte sich, nachdem bei einer Betriebsprüfung in einer Firma solche Zahlungen aus Sozialplänen als nicht steuerabzugsfähig gewertet worden waren. Das Unternehmen, das nun höhere Steuern zahlen sollte, berief gegen die Entscheidung, der Fall endete letztlich beim Verwaltungsgerichtshof.

Firmen können Zahlungen aus Sozialplänen absetzen
Hier stellten die Höchstrichter klar fest, dass Zahlungen aus Sozialplänen für Firmen durchaus steuerabzugsfähig sind. Was bedeutet, dass Unternehmen diese Beträge als steuermindernd verwenden können. Die Höchstrichter erklärten auch das Missverständnis, das zu der falschen Entscheidung der unteren Instanzen geführt hatte. Ursprünglich sollte die steuerliche Begrenzung nur für hohe Managergehälter gelten. Der Gesetzgeber wollte freiwillige Abfertigungen in großen Höhen für Firmen unattraktiv machen.

Als absolute Höchstgrenze wurde in der Entscheidung ein Betrag von 241.000 Euro angegeben. Dies allerdings nur bei sehr langer Dienstzeit.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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