Urteil in Frankreich
Obergrenze von 30 Gläubigen bei Messen gekippt
Zum ersten Advent hat das oberste französische Verwaltungsgericht die Corona-bedingte Maximalzahl von 30 Gläubigen bei religiösen Veranstaltungen gekippt. Nach Auffassung des Staatsrats in Paris ist die bisher geltende Regelung nicht verhältnismäßig, wie die katholische Kirche Frankreichs am Sonntag mitteilte.
Die bisher geltende Regelung ist demnach nicht verhältnismäßig und stellt den Versuch einer schwerwiegenden Einschränkung der Freiheit der Religionsausübung dar. Wie französische Medien und die dortige Nachrichtenagentur AFP einstimmig berichteten, hat die Regierung drei Tage Zeit, um die Vorgabe zu überarbeiten.
Seit Samstag gelten in Frankreich erste Lockerungen der strikten Corona-Regeln. Auch nicht lebensnotwendige Geschäfte dürfen wieder öffnen, für Sport und Spazieren im Freien wird mehr Zeit eingeräumt. Präsident Emmanuel Macron hatte die Lockerungen in einer Fernsehansprache verkündet - darunter auch, dass Messen wieder mit maximal 30 Gläubigen stattfinden können. Die französische Bischofskonferenz hatte sich daraufhin an die Justiz gewandt.
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