Umsatzentgang

Lockdown: Handel erhält 20 bis 60 Prozent ersetzt

Österreich
14.11.2020 18:19

Ab kommendem Dienstag ist nicht nur die Gastronomie, sondern auch der Handel - ausgenommen Lebensmittel, Apotheken etc. - zu. Ähnlich wie in der Gastronomie wird es vom Staat Hilfen für die entgangenen Umsätze geben. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sagte dazu, das Ziel sei es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und so viele Unternehmen wie möglich gut durch die Krise zu führen. Für das Streitthema Fixkostenzuschuss sei man weiterhin mit der EU in Verhandlungen.

Der Umsatzersatz ist bereits via FinanzOnline beantragbar gewesen, bis Samstag seien rund 30.000 Anträge in der Höhe von rund 900 Millionen Euro eingegangen. Ab Montag können zudem auch jene Unternehmen, die von den nun verschärften Maßnahmen betroffen sind, den Umsatzersatz beantragen. Allerdings, so Blümel, müsse die Seite noch angepasst werden, weshalb es dazu kommen könnte, dass FinanzOnline am Wochenende zwischenzeitlich vom Netz genommen werden muss.

Konkret sieht die Hilfe Folgendes vor:

Gastronomie
Für den Zeitraum der Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Netto-Umsatzes ersetzt. Dieser Umsatzersatz wird anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline.

Handel und körpernahe Dienstleistungen
Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen, wie etwa Gewinnspannen, verderbliche Güter, Wiederverkauf und Nachholeffekten, wird der Handel differenziert betrachtet:

  • 40 Prozent Basis mit Ab- und Aufstufung darüber und darunter
  • Jene Bereiche mit verderblicher und stark saisonal bedingter Ware werden zu einem höheren Anteil ersetzt, also mit bis zu 60 Prozent, als jene Bereiche, in denen die Waren keinen oder kaum Wertminderungen unterliegen.
  • Körpernahe Dienstleistungen, also etwa Friseure, Masseure oder Kosmetiker werden für die Zeit der Schließung 80 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum November 2019 ersetzt bekommen.

Beispiele:
- Blumengeschäfte mit stark verderblicher Ware werden 60 Prozent Umsatzersatz erhalten.
- Bereiche, in denen die Güter wertbeständig sind und wo auch nach drei Wochen keine Wertminderung oder verringerte Nachfrage zu erwarten ist, werden mit dem niedrigeren Anteil von 20 Prozent ersetzt. Etwa im Möbelhandel.

Erweiterung auch für Fixkostenzuschuss II
Eine Erweiterung der Bezieher von Subventionen betrifft auch den Fixkostenzuschuss II. Zur Anwendung kommt ein Zwei-Säulen-Modell: Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie „frustrierte Aufwendungen“ (z.B. bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben, so der Finanzminister.

Beide Versionen seien „in Finalisierung“, erste Anträge würden noch im November möglich sein. Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) sei für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich.

Kurzarbeit wird verlängert
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) betonte zudem, dass man möglichst viele Arbeitsplätze beibehalten wolle. Daher wird auch die Kurzarbeit mit null Prozent Arbeitszeit bis in die ersten Dezembertage hinein verlängert.

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