OGH-Entscheidung

Isoliert trotz Negativ-Test: Zulässig oder nicht?

Österreich
06.11.2020 09:18

War es zulässig, einen Heimbewohner mit Corona-Symptomen 14 Tage in Quarantäne zu nehmen, obwohl es einen negativen Test gab? Das Höchstgericht entschied: Die Tests seien nicht sicher genug. Daher war die Absonderung des noch dazu Demenzkranken erlaubt.

Anfang April wurden bei dem 76-jährigen Mann Covid-19-Symptome festgestellt. Er kam ins Spital, ein Test verlief negativ, daher wurde er ins Heim zurückgebracht. Hier stellte sich das Problem, dass der Mann von sich aus keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen einhalten konnte. Wegen seiner Demenzkrankheit zieht er sich auch den Mund-Nasen-Schutz immer wieder nach kurzer Zeit herunter, Distanz zu Mitbewohnern kann ihm auch nicht vermittelt werden.

Betroffener durfte Zimmer zwei Wochen nicht verlassen
Daher wurde er für zwei Wochen in Quarantäne genommen und durfte sein Zimmer nicht verlassen. Begründung der Heimleitung: Die Mitbewohner seien im Schnitt immerhin 84 Jahre alt und würden daher der Hochrisikogruppe angehören.

Das VertretungsNetz klagte und argumentierte: Die Freiheitsbeschränkung sei unverhältnismäßig gewesen, zumal es ja einen negativen Test gegeben habe.

OGH traf Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof stellte jetzt fest: Die Quarantäne war zulässig, zumal Corona-Tests nur dann sicher sind, wenn sie zu einem idealen Zeitpunkt gemacht werden. Sonst beträgt die Zuverlässigkeit nur 32 bis 63 Prozent. Da der Demenzkranke nicht auf andere Art von den Mitbewohnern abgesondert werden konnte, gab es keine andere Möglichkeit.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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