Ein 39-jähriger Mann, der seinen Traum von einer eigenen Pferdezucht mit betrügerischen Mitteln verwirklichen wollte, ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. „Sie haben gewütet“, beschied Richter Stefan Romstorfer dem einschlägig vorbestraften Vorarlberger, der Dutzende Personen getäuscht hatte. Das Urteil wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig.
Manuel G. war im Jänner 2018 nach bereits mehrjähriger Haft vorzeitig bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden. Gerade einmal drei Tage danach begann er wieder mit Täuschungshandlungen. Der gelernte Gärtner wollte gemeinsam mit seinem Lebensgefährten ein Gestüt betreiben und schloss Verträge über den Ankauf von Zuchtstuten und Zuchthengsten ab. Auch Pferdeanhänger, Reisen und Luxusartikel waren von der Anklage umfasst. „Ich habe mich in Luftschlösser geflüchtet, mir ist der Sinn für die Realität völlig verloren gegangen“, hatte der Mann beim Prozessauftakt Ende August erklärt.
Als Gutsbesitzer ausgegeben
Den Geschädigten gegenüber gab er sich als Pferdezüchter und Gutsbesitzer aus und erwarb in Österreich und Deutschland mehrere Pferde rechtsverbindlich, wobei es aber zu keinen Übergaben kam, da er nur geringfügige Anzahlungen leistete und gefälschte Bestätigungen vorlegte, die als solche erkannt wurden. Ein Pferd namens „Ballzauber“ im Wert von umgerechnet 42.000 Euro hatte der Mann allerdings erfolgreich aus den USA nach Europa verschiffen lassen.
Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Diese sei jedoch nicht sehr stark ausgeprägt und habe daher keine Zurechnungsunfähigkeit bewirkt. Der Sachverständige billigte dem 39-Jährigen aber eine herabgesetzte Steuerungsfähigkeit zu.
Zuchthengst als „grottenschlecht“ bezeichnet
„Bei aller Bitterkeit, es tut mir irrsinnig leid“, sagte der 39-Jährige am Ende der Verhandlung. Er sei großteils schuldig, aber nicht in jedem einzelnen Anklagepunkt. Ein vermeintlicher Zuchthengst sei in Wahrheit „grottenschlecht“ gewesen: „Er wurde inzwischen kastriert.“
Acht Jahre Haft drohen bei Rechtskraft
Der Betrüger wurde schließlich weitgehend anklagekonform zu einer Schadenssumme von über 300.000 Euro schuldig erkannt, wobei es in den meisten Fällen beim Versuch geblieben war. Den tatsächlich angerichteten Schaden bezifferte der Schöffensenat mit 80.000 Euro. Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe wurde der bedingt nachgesehene Strafrest aus der Vorverurteilung - 13 Monate - widerrufen, sodass der 39-Jährige im Fall der Rechtskraft insgesamt über acht Jahre absitzen muss. Verteidigerin Astrid Wagner erbat Bedenkzeit, Staatsanwalt Filip Trebuch gab vorerst keine Erklärung ab.
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