Komplizen flüchtig

Tschetschene drosch auf 15-Jährigen ein: Urteil

Wien
12.10.2020 14:22

Gemeinsam mit zwei Komplizen hat ein 15 Jahre alter Tschetschene Mitte August in Wien einen gleichaltrigen Burschen abgepasst und das Opfer zusammengeschlagen. Der Grund für die Prügelattacke: Er habe im Vorfeld „schlecht“ über Tschetschenen gesprochen. Am Montag stand der jugendliche Angreifer deshalb vor Gericht - allerdings alleine, da er seine beiden Komplizen nicht preisgegeben hatte. Er wurde zu zwölf Monaten Haft - eines davon unbedingt - verurteilt. Der Vorwurf, der Jugendliche habe sich als „Sittenwächter“ betätigt, erhärtete sich während der Verhandlung nicht.

Ursprünglich war in dem Fall davon ausgegangen worden, die drei Jugendlichen mit tschetschenischen Wurzeln hätten sich als „Sittenwächter“ betätigt, da ihr Opfer - ein Bursch türkischer Abstammung - Kontakt zu einer jungen Tschetschenin pflegte. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass dieser Kontakt bereits 2018 „eingeschlafen“ war und das Mädchen monatelang nicht mehr auf virtuelle bzw. telefonische Kontaktversuche des Jugendlichen mit türkischen Wurzeln reagiert hatte. „Im Zweifel kann nicht festgestellt werden, dass es sich um eine Sittenwächter-Angelegenheit gehandelt hat“, so Richterin Michaela Röggla-Weiss am Montag.

Burschen sollte „Denkzettel“ verpasst werden
Allerdings erfuhren die jungen Tschetschenen über Dritte, dass sich der Bursche abfällig über ihre Volksgruppe geäußert hatte, und wollten dies nicht auf sich sitzen lassen. Dem 15-Jährigen sollte daraufhin ein „Denkzettel“ verpasst werden, wie der Angeklagte beim Prozess einräumte. D
er Türke wurde daher am 12. August abgepasst, am Hals gepackt und gegen eine Hausmauer gedrückt, als er sich losreißen wollte. Dann verpasste ihm der Angeklagte einen Faustschlag, der den Angegriffenen zu Boden gehen ließ. Sodann schlugen und traten laut Anklage alle drei Täter auf ihn ein, wobei sich die Tritte primär gegen den Kopf und das Gesicht richteten. Der Betroffene erlitt Prellungen, Hämatome und Rissquetschwunden, zum Glück aber keine schwerwiegenden Verletzungen.

Ein Monat unbedingt
Der bisher Unbescholtene fasste wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und Nötigung zwölf Monate Haft aus, wovon ein Monat unbedingt ausgesprochen wurde. Der Rest wurde dem Jugendlichen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an und erteilte dem Schüler die Weisung, sich einer Therapie bei der Männerberatung zu unterziehen. Verteidiger Wolfgang Blaschitz akzeptierte die Entscheidung, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Der verletzte 15-Jährige bekam vom Gericht eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 200 Euro zugesprochen. Mit darüber hinausreichenden Ansprüchen wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele