Commerzialbank-Krise

Firmen kämpfen gegen Bankpleite an

Burgenland
21.08.2020 08:10

Immer mehr Unternehmen geraten wegen der Pleite der Commerzialbank Mattersburg unter Druck. Viele Millionen sind weg. Beim Versuch, Geld zurückzuholen, setzen nun etliche Firmen auf die Haftung der Kontrollinstanzen wie Vorstände, Aufsichtsräte und Prüfer. Anwälte räumen den Betrieben gute Chancen ein.

Viel Geld ging mit dem Bankrott der Regionalbank verloren. Ein Minus von 34 Millionen € hat allein Konzertveranstalter Barracuda Music zu verkraften. Ebenso hart traf die Pleite Betriebe im Bezirk. Nach dem Fußballverein SV Mattersburg meldete nun die Betreibergesellschaft des Pappelstadions samt SVM-Café Konkurs an. Vom Aus der GastronomiebetriebsgesmbH betroffen sind vier Beschäftigte und 36 Gläubiger. Das Stadion will, wie berichtet, die Stadt als Grundstückseigentümer weiterführen. Um ihre verschwundenen Millionen kämpfen leidtragende Firmen. Damit sie den Schaden so gering wie möglich halten, hoffen die Geschäftsleitungen auf die Haftung jener Instanzen, die für die Kontrolle der Commerzialbank zuständig waren und - versagt hatten. Juristische Hilfe bietet die Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH.

Anwälte helfen bei der Bewältigung der Krise
Eine erste öffentliche Beratung fand Donnerstag in der Bauermühle in Mattersburg statt. „Wie kann eine Firma ihre Ansprüche geltend machen und bei wem?“, ist die wichtigste Überlebensfrage der Unternehmer in der Krise. Laut Anwalt Johannes Wutzlhofer könnte es eine Haftung der Vorstände & Co. geben: „Die Rechtfertigung der Aufsichtsräte, von Fälschungen nichts gewusst zu haben, ist zu wenig. Denn sie tragen Verantwortung.“ Dasselbe gelte für die Wirtschaftsprüfer.

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Ratsam für das Land wäre, einen runden Tisch in der Bank-Causa einzuberufen. So ließe sich vermutlich schneller eine gute Lösung für alle finden als mit langwierigen Prozessen.

Johannes Wutzlhofer, Rechtsanwälte GmbH Eisenstadt und Wien

Die (auffrisierte) Commerzialbank-Bilanz bei anderen Geldinstituten nicht zu hinterfragen, sei fahrlässig. Umso mehr seit dem aktenkundigen Verdacht auf Bilanzfälschung 2015. „Eine Bankbestätigung kann direkt angefordert werden und ist kein Aufwand“, so der Anwalt. Er schließt auch die Haftung des Bundes nicht aus, jene des Landes erachtet er als größere juristische Hürde. Ein Wermutstropfen: Nicht einmal wenn jede Haftung geltend gemacht werden kann, lässt sich ein fast 500-Millionen-€-Schaden abdecken.

Karl Grammer, Kronen Zeitung

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