Primär wird ermahnt

Wiener Polizei ahndet Maskenpflicht-Verstöße doch

Wien
28.07.2020 16:05

Erst vor knapp einer Woche hatte die Wiener Polizei erklärt, aufgrund des Entscheids des Verfassungsgerichtshofs, bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr zu legen und auch keine Organstrafmandate einzuheben. Doch nun kommt es doch wieder anders - zumindest zum Teil! Denn die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes werde in Wien überprüft und bei Verstößen auch mit Strafen geahndet, stellte die Wiener Polizei am Dienstag klar.

„Besprechungen mit dem Magistrat der Stadt Wien, der für die Führung aller Verwaltungsstrafverfahren zuständig ist, waren notwendig, um die umfangreichen Ausführungen der Erkenntnisse zu analysieren und für die einschreitenden Organe die erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen“, hieß es in einer Stellungnahme.

Primär wird ermahnt und sensibilisiert
Die Entscheidungsgewalt dabei liegt bei der Verwaltungsstrafbehörde, in dem Fall der Magistrat. „Die Wiener Polizei wird daher“, wie es in dem Statement weiter heißt, „ungeachtet der schon bisherigen Vorgangsweise des primären Ermahnens und Sensibilisierens der Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall bei Nichteinhaltung, insbesondere der neu verordneten Maskenpflicht auch mit Anzeigenlegungen an den Magistrat vorgehen.“

Gleichzeitig stellte die Wiener Exekutive klar: „Intensive Erörterungen der derzeit geltenden Rechtsordnung nach den Verfassungsgerichtshof Erkenntnissen haben ergeben, dass die Covid-19-Lockerungsmaßnahmen grundsätzlich für Bürger, Gewerbetreibende, Veranstalter etc. in Geltung stehen.“

Keine Strafen mehr für Abstandsgebot
Wer das coronabedingte „Babyelefanten“-Gebot verletzt, wird künftig allerdings nicht mehr gestraft: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wird in den kommenden Tagen die entsprechenden Verordnungsteile außer Kraft setzen, kündigte er am Dienstag an.

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