„Krone“-Ombudsfrau

Familienbonus Plus ging für Vater nach hinten los

Ombudsfrau
01.07.2020 10:00

Der Familienbonus Plus war vom Gesetzgeber gut gemeint und für die Besserverdiener als Steuerzuckerl gedacht. Doch das geht jetzt nach hinten los, wie jüngst ein Vater aus Wien feststellen musste. Für den Steuerbonus von 1500 Euro für zwei Kinder muss er nun mehr als 4000 Euro an Alimenten nachzahlen!

Christian L. (Name von der Redaktion geändert) lebt von der Mutter seiner beiden minderjährigen Kinder getrennt. Er ist Angestellter in höherer Position und zählt zu den Besserverdienern. Entsprechend zahlt er Alimente in Höhe von mehreren Hundert Euro pro Kind. Den Familienbonus Plus teilt er sich mit der Kindesmutter. Das bedeutet, der Steuerbonus in Höhe von maximal 1500 pro Kind und Jahr wird von beiden Elternteilen je zur Hälfte bezogen. Insgesamt also 1500 Euro für zwei Kinder pro Jahr.

Aufgrund dieser Regelung aus dem Jahr 2019 hat die Kindesmutter die Neuberechnung der Alimente beantragt. Und das Gericht traf eine Entscheidung. Mit dieser wurde die Steuerentlastung nun zur Steuerbelastung für den Vater. „Bisher wurde die sogenannte Transferleistung berücksichtigt. Das bedeutet, der Umstand, dass die Kindesmutter Familienbeihilfe bezieht, wurde bei der Berechnung des von mir zu leistenden Unterhalts berücksichtigt. Das wurde nun gestrichen“, so Christian L.

Justizministerium verwies auf unabhängige Rechtssprechung
Konkret bedeutet das, dass er mehr als 4400 Euro an Unterhalt für das Jahr 2019 nachzahlen muss, zusätzlich zu bereits geleistetem Unterhalt. Die Erhöhung gilt auch für die folgenden Jahre. Demgegenüber steht der Steuerbonus in Höhe von 1500 Euro. Das Landesgericht Wien hat kürzlich die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung des zuständigen Bezirksgerichtes bestätigt. Das Gericht stellte auch fest, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt.

Wirklich? Ihre Ombudsfrau kann das nicht glauben. Einzelfall hin oder her - der Schuss ist für einen Steuerzahler ganz eindeutig nach hinten losgegangen. Wehren kann er sich nicht. Das Justizministerium wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentieren und verwies auf die unabhängige Rechtsprechung.

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