Totes Baby in Teich:

„Wir dachten zuerst, da ist eine Puppe im Wasser“

Oberösterreich
14.06.2020 07:18
„Zuerst dachten wir, da hat wieder wer ein Hendl ins Wasser geworfen oder eine Puppe“ – doch es war ein totes, neugeborenes Mädchen, das da im Pregartenteich mitten in Freistadt trieb. Jetzt konzentrieren sich die Ermittler auf die Suche nach der Mutter, die ihr Kind vermutlich alleine zur Welt gebracht hatte.

„Wir gingen mit den Kindern und dem Hund spazieren und ich schaute als Fischer einfach neugierig ins Wasser“, erzählt Peter M. aus Freistadt, wie er den grausigen Fund machte. An ein Baby dachte zuerst niemand, erst bei näherer Betrachtung des in etwa acht Meter vom Ufer entfernt treibenden Körpers. Die Familie alarmierte die Rettung, die mit einem Fischerkescher die nackte, völlig verschmutzte Babyleiche an Land zog.

Umgebung abgeriegelt
Die Polizei riegelte die Umgebung ab, befragte mögliche Zeugen, die am nahen Spielplatz waren oder auch Angler – selbst zwei Fischer, die wenige Stunden zuvor noch genau hier angelten, wurden ausfindig gemacht. Niemand hat etwas Verdächtiges bemerkt.

Das Baby war voll entwickelt
Morgen Montag wird die Leiche des Mädchens, das voll entwickelt war, in der Gerichtsmedizin untersucht. Erst dann wird klar, ob das Baby tot oder lebendig zur Welt gekommen war und ob es lebend ins Wasser des Fischerteichs geworfen worden war. Die Ermittler hoffen auch, dann den Todeszeitpunkt und die Liegezeit im Wasser genauer eingrenzen zu können. Fix ist nur, dass das Baby, das noch ein Stück Nabelschnur am Körper hatte, sicher nicht schon über Wochen im Wasser gelegen hatte.

Sorge um die Kindsmutter
Die Mordgruppe des Landeskriminalamts OÖ hat die Ermittlungen übernommen, vorrangig geht es darum, die Mutter zu finden und sicher zu sein, dass sie nicht in Gefahr ist. Die Polizei bittet um Hinweise auf Schwangere, die entbunden haben, aber nie mit Baby zu sehen sind ( 059133 40 3144).

Maximal 5 Jahre
Für Mütter, die ihr Kind während oder noch im Einfluss der Geburt töten, gilt in Österreich Paragraf 79 StGB, der eine Strafe von maximal fünf Jahren vorsieht.

Markus Schütz, Kronen Zeitung

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