Partei dementiert

Hat ÖVP Kostenobergrenze erneut überschritten?

Medien
03.06.2020 22:31

Die ÖVP könnte bei der Nationalratswahl 2019 die gesetzliche Wahlkampfkostengrenze von sieben Millionen Euro überschritten haben. Das legt ein Gutachten der Mediensachverständigen Barbara Sommerer für den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat nahe. Demnach sei es nur „in geringem Maße“ plausibel, dass sich die ÖVP an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe. Die Volkspartei versicherte, die Grenze eingehalten zu haben.

(Bild: kmm)

SPÖ und FPÖ - die wie die ÖVP 2017 wegen zu hoher Wahlkampfkosten Strafe zahlen mussten - dürften sich diesmal an das Gesetz gehalten haben. Die Plausibilität, dass Rot und Blau die Wahlkampfkostengrenze 2019 einhielten, sei „voraussichtlich gegeben“, befand Sommerer.

Ein zweiter Gutachter, Hermann Peyerl, hatte sich wegen „eingeschränkter Auskünfte“ der Beurteilung der ÖVP enthalten. Peyerl hält es bei der SPÖ für „möglich“ und bei der FPÖ für plausibel, dass alles korrekt abgelaufen sei.

Bei allen anderen Wahlwerbern des Jahres 2019 - Grüne, JETZT, NEOS, KPÖ und Wandel - sind beide Gutachter überzeugt, dass die Vorgabe eingehalten wurde, binnen der letzten 82 Tage vor der Wahl maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf zu stecken.

Gutachter haben „Neuland betreten“
Die beiden Sachverständigen hatten - wie Sommerer ausdrücklich betonte - „Neuland betreten“: Sie haben erstmals ein begleitendes Kostenmonitoring zum Wahlkampf durchgeführt. Beauftragt wurden sie vom beim Kanzleramt angesiedelten Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS). Die offizielle Abrechnung der Wahlkampfkosten liegt in der Regel erst bis zu zwei Jahre nach der Wahl vor, mit den Rechenschaftsberichten der Parteien.

ÖVP: „Gutachten beruht in großen Teilen auf Annahmen“
Für die ÖVP ist das Gutachten der Sachverständigen „nicht nachvollziehbar“. Dieses beruhe „in großen Teilen auf Annahmen“. Die Volkspartei kündigte eine „vorzeitige“ Abrechnung im Laufe der nächsten Wochen an und betonte neuerlich, dass „jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt“ die Unterschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze „klar“ zu erkennen sei. Auch sei in den Analysedaten des Marketing-Institutes „Focus“ ersichtlich, dass die Volkspartei in keinem Bereich mit ihren Ausgaben an erster Stelle steht. Ferner hielt die ÖVP fest, dass man komplett auf Werbung in den Bereichen Fernsehen, Radio und Kino verzichtet habe.

NEOS sehen Vermutung bestätigt
Dies NEOS sahen sich hingegen in ihren Vermutungen bestätigt. „Das würde das Bild widerspiegeln, welches die ÖVP bereits im Wahlkampf 2017 abgegeben hat“, so NEOS-Generalsekretär Nick Donig. Die Überraschung wäre größer, feixte Donig, würde sich herausstellen, dass die ÖVP zum ersten Mal seit Bestehen einer Wahlkampfkostenobergrenze diese auch eingehalten hätte.

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