Wegen Corona-Lage

Drohnen-Hersteller blockiert Betriebsratswahl

Wien
26.05.2020 17:43

Das Wiener Hightech-Unternehmen Schiebel, bekannt für seine Flugdrohnen und Minensuchgeräte, hat die Wahl eines Betriebsrats durch eine einstweilige Verfügung des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vorerst verhindert. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass eine Betriebsgruppenversammlung mit mehr als zehn Personen in der Covid-19-Lockerungsverordnung nicht erlaubt sei.

Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) sieht darin nur einen Vorwand der Schiebel Elektronische Geräte GmbH, um einen Betriebsrat zu verhindern, und will gegen die Verfügung einen rechtlichen Einspruch erheben - ebenso gegen die Verfügung im ähnlich gelagerten Fall beim Grazer Messtechnikhersteller Anton Paar, der kürzlich bekannt wurde.

„Sind nicht gegen eine Betriebsratswahl“
Schiebel betonte, jedem Mitarbeiter die Stimmabgabe ermöglichen zu wollen. „Wir sind nicht gegen eine Betriebsratswahl. Die Wahl und deren Vorbereitung durch einen Wahlvorstand ist ein Recht der Mitarbeiter, das von der Geschäftsleitung weder bestritten noch eingeschränkt wird“, teilte Schiebel auf Anfrage mit. Die Initiatoren der Gruppenversammlung hätten allerdings durch die Einberufung geben die gesetzlichen Covid-19-Restriktionen verstoßen.

„Es ist ein untragbarer Zustand, dass mit dem Vorwand Corona grundlegende demokratische Rechte in den Betrieben verhindert werden“, kritisierte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber am Dienstag in einer Mitteilung. „Vor allem, wenn man bedenkt, dass von den Beschäftigten gleichzeitig selbstverständlich die volle Arbeitsleistung verlangt wird.“ Schiebel beschäftigt derzeit nach eigenen Angaben 271 Mitarbeiter.

Experte ortet kein gesundheitliches Risiko
Juristisch vertreten wird die Arbeitnehmerseite vom Arbeitsrechtsexperten Martin Risak, Professor an der Uni Wien. „Es gibt für die Abhaltung von Betriebsratswahlen aus juristischer Sicht keinerlei Bedenken, wenn die Bestimmungen für die Einberufung der Wahl und die Schutzvorschriften beachtet werden“, argumentiert Risak laut Mitteilung. „Bei einer geheimen Wahl können etwa Abstandsregelungen problemlos eingehalten werden. Es besteht kein gesundheitliches Risiko.“

Die Gewerkschaft sieht nun die Politik gefordert, per Verordnung klarzustellen, dass Betriebsratswahlen auch in Zeiten von Corona zulässig sind.

Bei Schiebel werde seit der Corona-Epidemie unter strikter Einhaltung der Covid-19 Regelungen sowohl an den Standorten als auch im Home Office gearbeitet, betont das Unternehmen. Meetings würden virtuell abgehalten und Versammlungen seien auf unbestimmte Zeit verschoben worden, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Es gehe deshalb auch nicht um die Betriebsratswahl, sondern um die Einhaltung der Regelungen zum Schutz der Mitarbeiter.

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