Bei Konzern in Graz

Betriebsratswahl-Eklat: Urnengang untersagt

Steiermark
18.05.2020 19:51

Die Gewerkschaft GPA-djp wittert bei der erstmaligen Betriebsratswahl beim Messtechnik-Konzern Anton Paar in Graz einen Eklat. Sie wirft Geschäftsführer Friedrich Santner vor, dass dieser die Wahl am Dienstag verhindern will: „Weil jede Handhabe dafür fehlt, bemüht er jetzt das Coronavirus als Waffe gegen die Rechte der Arbeitnehmer“, so Norbert Schunko von der Gewerkschaft.

Den „arbeitsrechtlichen Eklat“ löste Santner offenbar mit einer Mail an die Belegschaft aus. Darin behaupte er, er sei rechtlich dazu verpflichtet, wegen der Covid-19-Krise die für den 19. Mai 2020 ausgeschriebene Betriebsratswahl zu verhindern.

Der Vorsitzende des Wahlvorstandes und die Gewerkschaft meinen allerdings, „dass die Geschäftsführung eines Unternehmens laut Arbeitsverfassungsgesetz keinerlei Recht hat, in eine Betriebsratswahl einzugreifen, im Gegenteil verpflichtet ist, geeignete Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für einen geordneten Ablauf zu sorgen“.

Vorgehen der Geschäftsführung absurd“
Aus mehreren Gründen bezeichnete Schunko die Vorgehensweise der Geschäftsführung als „geradezu absurd“. Ein Wahlvorstand sei schon gewählt und die Betriebsratswahl ordnungsgemäß ausgeschrieben. Außerdem sei diese ohnehin bereits im Gange, weil die Stimmzettel für die Briefwahl fristgerecht verschickt wurden.

Weiters sei es eine „lächerliche Behauptung“, es dürften Betriebsratswahlen zum Schutz der Beschäftigten erst nach dem 31. Oktober 2020 stattfinden, wenn Geschäfte, Gastronomie geöffnet hätten und in der Firma Anton Paar ganz normal gearbeitet werde. Drittens hätten seit Beginn der Covid-19-Krise in anderen Betrieben bereits eine ganze Reihe von Betriebsratswahlen stattgefunden.

„Wir werden dafür sorgen, dass auch die ordnungsgemäß ausgeschriebene Betriebsratswahl in der Anton Paar GmbH unter Einhaltung aller Hygienevorschriften stattfindet und damit die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden“, sagte Schunko. 

Einstweilige Verfügung untersagt Wahl
Daraus wird nun aber nichts. Denn wie jetzt bekannt geworden ist, hat das Unternehmen mittlerweile beim Zivilgericht Graz eine einstweilige Verfügung erwirkt, welche die für am Dienstag geplante Betriebsratswahl untersagt. Der Grund: Die geltenden Covid-19-Bestimmungen lassen eine Abhaltung nicht zu.

Auch das Unternehmen hat nun dazu Stellung bezogen: „Keinesfalls versucht das Unternehmen die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern.“ Man habe im Vorfeld schon auf die Bestimmungen verwiesen.

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