Prozess in Steyr

Zwei Konzertveranstalter wegen Betruges angeklagt

Oberösterreich
12.05.2020 08:00

Zwei Geschäftsführer, die von 2016 bis 2019 als Konzertveranstalter in der Schlagerbranche in Österreich tätig waren, sind von der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges angeklagt worden. Sie sollen zahlreiche Geschäftspartner um mehr als 300.000 Euro geschädigt haben. Die Anklage wurde beim Landesgericht Steyr eingebracht. Dort soll der Prozess am 8. Juni starten.

Gefälschte Überweisungsbestätigung
Zum Teil sollen die Angeklagten den Managements der Künstler nicht gedeckte oder gefälschte Überweisungsbestätigungen als angeblichen Beweis für durchgeführte Zahlungen präsentiert haben, um so die Auftritte der Künstler, beispielsweise des Schlagersängers „Heino“, zu sichern. Tatsächlich seien diese Überweisungen jedoch aufgrund fehlender Kontodeckung nicht durchgeführt worden.

Zahlreiche Zeugen
Den Angeklagten wird nicht nur schwerer gewerbsmäßiger Betrug, sondern auch betrügerische Krida, betrügerisches Anmelden zur Sozialversicherung und Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung angelastet. Die Oberösterreicher sollen im Ermittlungsverfahren ihre Unschuld beteuert haben. Der Prozess findet laut Rother vor einem Schöffensenat statt. Zahlreiche Zeugen seien beantragt worden.

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