Die Vorwürfe gegen den Ziegenobmann aus Oberösterreich waren schwer. Nach längeren Ermittlungen hat die Linzer Staatsanwaltschaft jetzt Strafantrag wegen schweren Betrugs in zwei Fällen beim Linzer Landesgericht eingebracht.
33.000 Euro Schaden
„Gegenständlich ist der betrügerische Verkauf von Ziegen aus Betrieben, die Pseudo-TBC-positiv oder in Sanierung waren. Der Schaden beläuft sich auf etwa 33.000 Euro“, sagt Reinhard Steiner von der Staatsanwaltschaft Linz. Weiters wird dem Beschuldigten das Vergehen der Gefährdung des Tier- oder Pflanzenbestandes vorgeworfen, dies hängt mit der Verbreitung einer hochinfektiösen Tierkrankheit zusammen.
Auch Inhaber eines Betriebes angeklagt
„Ein zweiter Betriebsinhaber ist in einem der beiden Fälle wegen Betruges sowie wegen des Umweltdeliktes mitangeklagt“, so Steiner. Dem Obmann wurden weitere Vergehen vorgeworfen, hier wurde das Verfahren wegen Verjährung oder wegen keiner wahrscheinlichen Nachweisbarkeit eingestellt. Der mögliche Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren. Für die Beschuldigten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Lisa Stockhammer, Kronen Zeitung
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