Sportbegeisterte müssen daheim oder - soweit erlaubt - draußen trainieren, da Fitnesscenter wegen der Corona-Krise zu sind. Doch manche Firmen buchen weiter Beiträge ab. Darf das sein? Die Ombudsfrau hat beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) nachgefragt.
Sabine W. ist bei einer Fitness-Kette Mitglied, kann ob der behördlichen Schließung derzeit nicht trainieren. Die Monatsgebühr wird trotzdem bei ihr abgebucht. „Die Leistung, nämlich der Studiobesuch wird ja nicht erbracht. Mir ist bewusst, dass die Situation schwer ist, aber auch ich muss schauen, dass ich über die Runden komme“, schrieb die Leserin der Ombudsfrau.
VKI-Juristin Beate Gelbmann dazu: „Bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen wie Verträgen mit Fitnesscentern, die derzeit geschlossen sind, erbringen Unternehmen die vereinbarte Leistung nicht. Kunden müssen für die Zeit des Ausfalls nicht bezahlen bzw. haben einen aliquoten Rückforderungsanspruch“.
Online-Kurs laut VKI kein Ersatz
Stattdessen angebotene Online-Kurse seien aus VKI-Sicht übrigens kein Ersatz, weil Studios ja u. a. wegen der Geräte oder der Motivation durch Präsenzkurse aufgesucht werden, so die Juristin. Manchen Angebote, die jetzt versäumte Zeit am Ende der Laufzeit anzuhängen sei ebenfalls unzureichend.
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