Nach Covid-Infektion
Bereits 2018 hatte der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass die eigenständige geschlechtliche Identität von intergeschlechtlichen Personen anzuerkennen sei. Ex-Innenminister Herbert Kickl legte sich mit einem Erlass quer. Das Standesamt Steyr musste auf Weisung des Ministers eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag „divers“ anstatt „inter“ ausstellen. Den Erlass hat Alex Jürgen mit Anwalt Helmut Graupner nun vor dem Landesverwaltungsgericht OÖ bekämpft. Dieses kam dann Ende Februar zu dem Schluss, dass der (noch aufrechte) Kickl-Erlass nichts an der von den Höchstgerichten festgestellten Gesetzlage ändere und für Gerichte nicht bindend sei.
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