"Assinger-Watsche"

Autofahrer vs. Radler: Ministerin Bures wird aktiv

Österreich
19.07.2010 11:30
Die wilde Auseinandersetzung zwischen "Mr. Millionenshow" Armin Assinger (als Radfahrer) und einem holländischen Polizisten (als Autofahrer) in Kärnten ruft jetzt sogar die Politik auf den Plan: Verkehrsministerin Doris Bures will klären lassen, ob die Straßenverkehrsordnung Lücken aufweist.

Lücken insofern, als ja Armin Assinger im Rennfahrerdress auf einem Rennrad neben einem Freund auf der Wörthersee-Süduferstraße unterwegs war. Nebeneinander - das bedeutet in diesem Fall, dass das Überholen durch Autofahrer auf der engen, kurvigen Wörthersee-Süduferstraße Autofahrern besonders erschwert wird.  

Laut Straßenverkehrsordnung ist dieses Nebeneinanderfahren zwar erlaubt, man darf das aber nur mit Rennrädern (war der Fall) und bei einer Trainingsfahrt (wofür hat Assinger trainiert?).

Bures lässt Begriff "Trainingsfahrt" prüfen
Bures will nun von Experten prüfen lassen, was genau unter einer Trainingsfahrt zu verstehen ist: Muss man bei einem Radsportverein Mitglied sein, eine Akkreditierung für ein bevorstehendes Radrennen haben oder sich nur ein Renntrikot überziehen? Diese Fragen sind nämlich in der Straßenverkehrsordnung nicht geklärt und daher oft Auslöser heftiger "Straßenkämpfe".

Apropos Wörthersee-Süduferstraße: Kenner dieser engen, kurvigen Strecke halten ein Nebeneinanderfahren von Radfahrern für eine Provokation gegenüber den Autofahrern.

Vier von fünf Radlern geraten mit Autofahrern aneinander
Eine aktuelle Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit zeigt übrigens, dass Aggressionen zwischen Radfahrern und Autofahrern auf der Tagesordnung stehen: 80 Prozent der befragten Rennradfahrer gaben an, bereits öfters oder manchmal Konflikte mit Autofahrern gehabt zu haben. Aber auch das Stresspotenzial bei Autofahrern ist hoch. Jeder dritte Pkw-Lenker ärgert sich über das Verhalten der Radler.

"Die Konflikte entstehen oft aus Unwissenheit über die rechtlichen Bestimmungen. Gerade was das Nebeneinanderfahren und die Benützung einer Radfahranlage angeht, gibt es in der Straßenverkehrsordnung eine klare Regelung", so Armin Kaltenegger vom KfV. "Rennradfahrer dürfen im Zuge von Trainingsfahrten nebeneinander fahren, sofern der rechte Fahrstreifen nicht überschritten wird." 40 Prozent der befragten Rennradfahrer wissen von diesem Recht, bei den Autofahrern wissen drei von vier nicht über diese Regelung Bescheid. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern zählt zu den typischen Situationen, die Autofahrer auf die Palme bringen, da sie nach Ansicht der Autofahrer deren Weiterfahrt blockieren.

von Peter Gnam (Kronen Zeitung) und krone.at

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