Die einstige Führung des mittlerweile leer stehenden Gasthauses Steinlechner wird sich, wie berichtet, im Landesgericht Salzburg wiederfinden. Nur nicht so bald: Denn der Ex-Wirt und einstige schwarze Stadtgemeinderat hat über seinen Verteidiger Einspruch gegen die Anklage eingelegt. Der Grund: ein „formeller Mangel“. Nun ist das OLG am Zug.
Über sieben Jahre, also zwischen 2010 und 2017, soll das Quartett die Bücher frisiert haben, um Steuern zu verkürzen. Die von den Behörden ausgerechnete Schadenssumme schrammt knapp an der Millionen-Grenze vorbei: Es geht in der nicht rechtskräftigen Anklage um 980.000 Euro an Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer – und es geht auch um Schwarzgeld-Zahlungen. Bekannt wurden erste Vorwürfe bereits im Mai 2017: Der damalige Steinlechner-Wirt kehrte deswegen der Stadtpolitik den Rücken. Monate später ging die Betreiber-Gesellschaft pleite. Ein anderer Wirt übernahm, doch mittlerweile ist das bekannte Wirtshaus an der Salzburger Aignerstraße geschlossen.
Oberlandesgericht muss Anklage prüfen
Die Ex-Führung - vier Männer zwischen 40 und 55 Jahren, drei davon waren Geschäftsführer - wird sich voraussichtlich vor Gericht wiederfinden: Fraglich ist nur das Datum. Der Ex-Wirt hat nämlich über seinen Anwalt Bernhard Brandauer die Anklage beeinsprucht: Der Verteidiger spricht von einem „formellen Mangel“ in Form eines „Rechenfehlers“. Nun muss sich das Oberlandesgericht Linz damit auseinandersetzen. Erst nach einer Entscheidung wird die Anklage rechtskräftig - dann wird der zuständige Richter einen Prozesstermin anberaumen.
Ein Angeklagter erhob Einspruch gegen die nicht rechtskräftige Anklage. Dem Oberlandesgericht Linz wurde bereits der Akt übermittelt.
Landesgerichts-Sprecher Peter Egger
Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung wollte sich Brandauer nicht äußern. In der nicht rechtskräftigen Anklage ist von Schwarzlohn-Listen, Manipulation der Buchhaltung und Geld-Sackerln für Kellner die Rede.
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