Beschwerdeflut in Wien

Kampf dem E-Scooter-Chaos mit neun neuen Regeln

Wien
19.12.2019 11:34

Mit einem Neun-Punkte-Programm an Sofortmaßnahmen möchte die Stadt Wien in puncto E-Rollern besser strukturiert in die neue Saison im April starten und so Beschwerden, die es seitens der Bevölkerung hagelte, künftig entgegenwirken. Von einem generellen Verbot der Leihscooter hält Vizebürgermeisterin Brigit Hebein jedenfalls nichts, „da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad und Auto dienen“.

„Auf der einen Seite habe ich vollstes Verständnis für den Unmut, den falsch oder behindernd abgestellte Leih-E-Scooter oder eine schlechte Versorgungslage in den Außenbezirken auslösen. Andererseits möchte ich die Scooter auch nicht verbieten, da sie für viele Wienerinnen und Wiener als Ergänzung für Öffis, Rad oder Auto dienen“, heißt es aus dem Büro der Verkehrsstadträtin am Donnerstag.

Eine Evaluierung Anfang Herbst hatte aufgezeigt, dass sich die Bevölkerung in erster Linie am rücksichtslosen Verhalten der E-Scooter-Nutzer störte, vor allem an achtlos zurückgelassenen E-Rollern mitten am Gehweg oder auch an rücksichtslosem Fahrverhalten.

Neun Sofortmaßnahmen für Saisonstart im April
Mit neun Sofortmaßnahmen hofft die Stadt nun, mehr Struktur in den Gebrauch der elektrischen Roller zu bringe.

  • Künftig ist das Abstellen von E-Rollern nur noch auf Gehsteigen mit mindestens vier Metern Breite erlaubt - und zwar lediglich am fahrbahnseitigen Gehsteigrand.
  • Die Verteilung der Roller auf das Stadtgebiet soll künftig ausgewogener sein - so dürfen maximal 500 E-Scooter pro Anbieter (das entspricht einem Drittel der Höchstmenge) jeweils im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels inklusive Floridsdorf und Donaustadt positioniert werden.
  • Auch wird schnelleres Handeln seitens der Betreiber bei widerrechtlich abgestellten Scootern eingefordert. Die bisherigen Umstellfristen werden halbiert, künftig muss werktags in der Zeit von 6 bis 18 Uhr innerhalb von zwei Stunden eingegriffen werden, in den Randzeiten innerhalb von sechs Stunden.
  • Ebenso wird im Bezirk Neubau künftig das Pilotprojekt fixe Abstellflächen per Markierung erprobt und laufend evaluiert. Auch per GPS definierte Abstellflächen werden angedacht, falls technisch umsetzbar.
  • Die Betreiber-Apps sollen künftig über die neuen Regeln sowie die Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen für die Benutzung informieren. Hierzu werden die Betreiber auch verpflichtet.
  • Um nächtliche Lärmbelästigung zu vermeiden, dürfen Scooter nicht mehr durch akustische Ortungssignale „getrackt“ werden können.
  • Auch verpflichtende Sperrgebiete wie etwa Märkte, Spitäler und dergleichen sollen künftig in den Apps aufscheinen. Dort dürfen Leih-E-Scooter in Zukunft weder benutzt noch abgestellt werden.
  • Ebenso gibt es künftig automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen in bestimmten Bereichen, wie etwa Begegnungs- oder Fußgängerzonen.
  • Weiters erfüllte man auch der Polizei einen Wunsch: Künftig sollen Sammelanzeigen bei Diebstahlsmeldungen von E-Rollern ermöglicht werden.

„Qualitätskriterien festlegen“
Allerdings will die Stadt in Zukunft auch die „Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes“ einführen. „Es ist mir wichtig, dass die Stadt gewisse Qualitätskriterien festlegt, anhand derer transparent und fair entschieden wird, welche Betreiber in Wien aktiv sein dürfen“, hält Hebein fest. „So können wir ab der Saison 2021 eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Wienerinnen und Wiener entsprechende Mobilitätsalternative garantieren."

1559 Amtshandlungen der Polizei
Wie berichtet, waren im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 seitens der Polizei 1559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert worden. Aus der Bevölkerung gab es über verschiedene Kanäle der Stadt Wien 1015 Beschwerden. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung.

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