Verdunkelungsgefahr

Ibiza-Krimi: U-Haft für Verdächtige beantragt

Österreich
21.11.2019 15:21

Nächste Runde im Ibiza-Krimi: Wie die „Krone“ am Donnerstagnachmittag erfuhr, wurde für die drei zuletzt festgenommenen Verdächtigen die Untersuchungshaft beantragt: in zwei Fällen, nämlich einer der beiden ehemaligen Sicherheits-Söldner aus Ex-Jugoslawien sowie die Freundin des Detektivs, wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr, bei dem festgenommenen Serben kommt noch Fluchtgefahr als Begründung dazu. Über den Antrag wird der Haftrichter am Freitagvormittag entscheiden.

Der Verhörmarathon der Soko Ibiza mit den drei Festgenommenen hatte bis Donnerstagnachmittag angedauert. Dann stellte die Staatsanwaltschaft Wien Antrag auf U-Haft. Darüber wird das Landesgericht aber am Freitag entscheiden. Bei der Frau und dem Österreicher mit bosnischen Wurzeln bestehe Tatbegehungs- und Verdunkelungsverdacht, beim Serben kommt noch Fluchtgefahr hinzu. Der Ex-Freund der Frau, der Detektiv Julian H., befindet sich noch auf freiem Fuß.

Strafandrohung könnte Verdächtige auspacken lassen
Die Strafandrohung von mehreren Jahren Haft für bis zu zwölf vorgeworfene Delikte - von Nötigung über gefährliche Drohung, Täuschung bis hin zu Drogenmissbrauch und illegalem Waffenbesitz - könnte die Verdächtigen trotz des vom Ibiza-Anwalt per Unterschrift besiegelten „Gesetz des Schweigens“ jetzt doch auspacken lassen.

Wer redet, sollte zahlen
Wie berichtet, hatten die Komplizen eine geheime Verschwiegenheitsklausel unterschreiben müssen. Wer redet, der zahlt eine halbe Million Euro. Durch die Aussagen des verdächtigen Trios hoffen die Ermittler, die Nebel rund um die ebenso machtberauschte wie verhängnisvolle Juli-Nacht 2017 für den damaligen FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache zu lichten ...

Die wichtigsten Passagen des Ibiza-Videos: 

Noch keine Konsequenzen für Wiener Anwalt
Gegen den in der Causa ebenfalls verdächtigten Wiener Rechtsanwalt M. gibt es vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen der Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer „einstweiligen Maßnahme“ stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.

Christoph Budin, Kronen Zeitung/krone.at

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