Nach dem bewaffneten Raubüberfall auf die Besitzerin (53) eines Asia-Shops in Braunau wurde über drei verdächtige Jugendliche (14, 16 und 17 Jahre) die Untersuchungshaft verhängt. Der Linzer Strafrechtsprofessor Alois Birklbauer (54) erklärt, warum 14-Jährige überhaupt in Haft genommen werden können.
„Krone“: Das Landesgericht Ried hat über einen 14-jährigen Raubverdächtigen die U-Haft verhängt. Ein Vorgehen, das doch eher ungewöhnlich erscheint?
Alois Birklbauer: Das Jugendstrafrecht erlaubt das. Die gesetzlichen Voraussetzungen treffen demnach auf 14-Jährige im gleichen Ausmaß zu wie für 17-Jährige. Offenbar sitzen in dem Fall auch bereits seine mutmaßlichen Komplizen im Alter von 16 und 17 Jahren in Untersuchungshaft.
„Krone“: Wann wird üblicherweise eine U-Haft verhängt?
Birklbauer: Das geschieht im Fall einer Tatbegehungs-, Verdunkelungs- und Fluchtgefahr. Laut Jugendgerichtsgesetz gibt es auch die Möglichkeit zu einer Sozialnetzkonferenz, geleitet von der Bewährungshilfe. Bei dieser wird geprüft, ob die U-Haft unter Anwendung gelinderer Mittel aufgehoben werden kann.
„Krone“: Wohin gehen die Tendenzen beim Jugendstrafrecht?
Birklbauer: Derzeit erschallt eher der Ruf in Richtung einer harten Hand. Doch Studien haben gezeigt, dass Haftstrafen keinen Rückfall verhindern. Sozialpädagogische Maßnahmen und Beschäftigungsprogramme bringen tausendmal mehr - und sind auch nicht teurer.
Interview: Jürgen Pachner, Kronen Zeitung
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