Stach auf Rentner ein

18 Monate Haft für rumänische Pflegerin

Nachrichten
25.10.2019 21:50

Eine Pflegerin, die im Februar in Leonding bei Linz auf den 83-jährigen Mann ihrer Klientin mehrmals eingestochen hat, ist Freitagabend im Landesgericht Linz zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Die 22-jährige Rumänin stand wegen Mordversuchs vor Gericht, die Geschworenen sprachen sie aber einstimmig nur wegen schwerer Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die junge Frau hatte in der Küche des Pensionistenpaares den Mann mit einem 25 Zentimeter langen Fleischmesser mehrfach verletzt. Grund für die Tat soll die Reduzierung ihrer Entlohnung gewesen sein, weil man mit ihrer Pflegetätigkeit nicht zufrieden gewesen sei. So endete nach nur sieben Arbeitstagen am 22. Februar das Arbeitsverhältnis, für die bis dahin geleistete 24-Stunden-Pflege sollte sie nach Rücksprache mit der Vermittlungsagentur 70 Euro erhalten.

Staatsanwalt sah „klare Tötungsabsicht“
Der Staatsanwalt sprach von einer „klaren Tötungsabsicht“. Dass der betagte Mann die zahlreichen Stiche und Schnitte in Kopf und Rumpf überlebt habe, sei nur Zufall gewesen: „Wäre das Opfer tatsächlich gestorben, würde man am Mord nicht zweifeln, aber zum Glück hat er überlebt“, erklärte er.

Die junge Frau beteuerte jedoch vor Gericht, nicht im Zorn auf den Pensionisten losgegangen zu sein. Sie sei am Abreisetag nur „glücklich gewesen, dass ich wieder nach Hause konnte“, denn sie habe sich bei dem Paar nicht wohlgefühlt: „Ich war traurig und unzufrieden, weil man mich nicht wertgeschätzt hat“, meinte sie zu den Geschworenen.

„Reflexartig“ zum Messer gegriffen
Am Morgen des 22. Februars habe der 83-Jährige sie unvermittelt an den Haaren gezogen, weshalb sie „reflexartig“ nach einem Messer gegriffen und zu ihrer Verteidigung zugestochen habe. Dem „Opa“ habe sie „nichts Schlechtes“ antun wollen, versicherte sie: „Ich hatte nicht die Absicht auf ihn einzustechen, habe es aber getan“.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Auch die Geschworenen sahen keinen Mordvorsatz, sondern stimmten alle nur für schwere Körperverletzung. Die Zusatzfrage zur Notwehr verneinten sie jedoch. Die Richterin begründete das relativ hohe Strafausmaß für die bisher unbescholtene Angeklagte - das Ausmaß reicht von sechs Monaten bis fünf Jahre - mit der Vielzahl der zugefügten Stiche. Außerdem habe die Rumänin kein strafmilderndes Geständnis abgelegt. Der Staatsanwalt nahm sich Bedenkzeit, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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