„Auf kommunaler Ebene“

Max Lercher (SPÖ) fordert Wahlrecht für Migranten

Steiermark
21.09.2019 20:35

Auf erwartungsgemäß wenig Gegenliebe ist am Samstag eine Forderung des steirischen SPÖ-Kandidaten für die Nationalratswahl, Max Lercher, bei ÖVP und FPÖ gestoßen. Der frühere Bundesgeschäftsführer der Sozialdemokraten sprach sich beim Livetalk einer Tageszeitung für das Wahlrecht für Migranten auf „kommunaler Ebene“ aus. Volkspartei und Freiheitliche lehnen dies allerdings genauso vehement ab, wie den letzten Vorstoß in Sachen Wahlrecht für Ausländer von den NEOS.

Im „Standard“-Livetalk forderte der SPÖ-Politiker am Samstag unter anderem, dass Zuwanderer in Österreich zur Urne gehen dürfen sollten. Migranten „sollen zumindest auf kommunaler Ebene das Wahlrecht in Österreich erhalten“, so der 32-Jährige.

Lercher, der bei der Nationalratswahl im Wahlkreis Obersteiermark kandidiert, präzisierte: Das Wahlrecht in Österreich für Migranten solle aber nicht gleich, sondern erst nach einem längeren Aufenthalt, etwa nach zehn Jahren, gelten. Derzeit sind in Österreich nur EU-Bürger bei Gemeinderatswahlen - bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen - sowie bei Europawahlen wahlberechtigt. Nicht-EU-Bürger sind generell nicht wahlberechtigt. 

ÖVP lehnt Ausländerwahlrecht „entschieden“ ab
ÖVP und FPÖ kritisierten Lerchers Vorschlag umgehend aufs Schärfste. „Wir lehnen ein Ausländerwahlrecht entschieden ab“, ließ ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer via Aussendung wissen. Nach den NEOS falle nun laut Nehammer „auch die SPÖ mit neuen linken Träumereien zum Ausländerwahlrecht auf“.

Das Wahlrecht auf Bundesebene „bleibt das Recht der Staatsbürger. Auf kommunaler Ebene reicht völlig aus, dass EU-Bürger wählen können“, so der ÖVP-General. Zur Erinnerung: Die NEOS hatten im Wahlkampf bereits gefordert, das aktive und das passive Wahlrecht für alle in Österreich lebenden EU-Bürger zu öffnen.

Kickl: „Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht“
Scharf widersprach Lerchers Forderung am Samstag auch FPÖ-Klubchef Herbert Kickl. „Wahlrecht ist Staatsbürgerrecht“, betonte Kickl ebenso wie Nehammer. In Österreich ansässige EU-Bürger dürften Kickl zufolge zwar an den Gemeinde- bzw. in Wien den Bezirksvertretungswahlen teilnehmen, aber dies sei „eine Umsetzung geltenden EU-Rechts, das man in dieser Hinsicht übrigens auch hinterfragen“ könne.

Eine Ausweitung auf Nicht-EU-Bürger werde die FPÖ aber laut ihrem General keinesfalls akzeptieren. „Wenn es nach SPÖ, NEOS und Grünen geht, darf dann irgendwann jeder Tourist, der zufällig am Wahltag in Österreich ist, zur Wahlurne schreiten“, so Kickl ironisch.

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